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Ehrungen für Lebensretter

Hier erhalten Sie Informationen zur Auszeichnung von Lebensrettern.

Leistungsbeschreibung

Die staatliche Anerkennung von Rettungstaten erfolgt auf der Grundlage der Thüringer Ver-ordnung über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 18. August 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 30 vom 29. September 1994, Seite 1044).

Das sind:
1. die Rettungsmedaille,
2. das Erinnerungszeichen und
3. die Belobigung.

zu 1.
Die Rettungsmedaille für Rettung aus Gefahr wird an Personen verliehen, die unter Lebensge-fahr oder besonders bedrohlichen, gefahrvollen Umständen Menschenleben gerettet oder eine lebensbedrohliche Gefahr für die Allgemeinheit abgewendet haben und dabei durch ihr selbstlo-ses Verhalten ein außergewöhnliches Maß an persönlicher Einsatz- und Opferbereitschaft gezeigt haben.

zu 2.
Das Erinnerungszeichen wird an Personen verliehen, die unter minder schwerer Gefahr Men-schenleben gerettet oder eine lebensbedrohende Gefahr für die Allgemeinheit abgewendet haben.

zu 3.
Für Rettungstaten, die nicht die Bedingungen nach Pkt. 1 und 2 erfüllen, jedoch eine Würdigung rechtfertigen, kann der Innenminister im Namen der Thüringer Landesregierung eine Belobigung aussprechen.

Neben der Anerkennung kann im Zusammenhang mit der Rettungstat eine Belohnung in Geld gewährt werden.

Rettungstaten, die für eine Verleihung der Rettungsmedaille oder des Erinnerungszeichens oder eine Belobigung in Betracht kommen, sind dem Innenministerium mitzuteilen.

Zuständig für das Vorschlagsverfahren ist das Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt auf deren Gebiet die Rettungstat erfolgte.

Zuständig für die Würdigung der Rettungstat ist der Thüringer Innenminister

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Ehrenamtszentrale
Kornmarkt 7
07545 Gera

Telefon

0365 838-1072

Fax

0365 838-1075

E-Mail

ehrenamtszentrale@gera.de

WWW

Ehrenamtszentrale

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSorge/Markt

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken in der Burgstraße möglich

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein