Denkmalpflege
Bei Fragen zum Thema Denkmalschutz bzw. zur Förderung der Pfelge von Denkmalen müssen Sich an die zuständige Stelle wenden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Mit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 hat sich allgemein die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Vergangenheit nur dann eine Zukunft haben kann, wenn die gebauten Zeugnisse erhalten werden. Die in der Geschichte gewachsenen Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das der nachfolgenden Generationen die Möglichkeiten zu individueller Entfaltung, zur Identifikation. Sie sind ein Stück Heimat.
Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen, und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung.
Zuständig für den Denkmalschutz und damit Ansprechpartner für Anträge auf Veränderungen an Denkmalen ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde. Sie finden diese bei der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt.
Die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln des Landes obliegt in Thüringen dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie.
Zuständige Stellen
Stelle | Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA) |
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Telefon | |
Fax | 0361 57341-4390 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Stadtverwaltung Gera - 4900 Amt für Bauordnung und Denkmalschutz Der Fachdienst Bauvorhaben und Stadtentwicklung ist Ihr Partner beim Bauen. Dazu gehören die Dienstleistungsbereiche für Baugenehmigungen, Denkmalpflege und verbindliche Bauleitplanung. Wir sind die erste Adresse für Investitionen im privaten Bereich und aller baurechtlichen Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern sowie Ansprechpartner für Investoren mit Bauabsichten. Untere Denkmalschutzbehörde Untere Bauaufsichtsbehörde Bauaufsicht, Baurecht Stadtplanung Stadtsanierung Fördermittelmanagmen |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-4905 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHauptbahnhof StraßenbahnLinie 1 |
Parkplatz | ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |