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Briefwahl beantragen

Wenn Sie am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können, dann können Sie vorher die Zusendung des Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen beantragen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie nicht am Wahltag in Ihrem Wahllokal wählen können, benötigen Sie einen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen. Diese müssen Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.

Weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen können Sie nachfolgend einsehen:

Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgane der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

28.12.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2510 Einwohnerwesen & Dokumente
Heinrichstraße 35
07545 Gera

Telefon

0365 838-2501

Fax

0365 838-2505

E-Mail

Einwohnerwesen@gera.de

WWW

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2510 Einwohnerwesen & Dokumente

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein