Brandschutz
Aufgabenträger sind die Gemeinden für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe, die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe sowie...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Aufgabenträger sind
- die Gemeinden für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe,
- die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes und
- das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe.
Die Feuerwehren sind vom Aufgabenträger zu finanzieren. Sie erhalten vom Land Finanzhilfen zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -funktechnik sowie zum Neubau/ Umbau von Feuerwehrhäusern.
Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an Ihre Gemeinde.
In Notfällen wählen Sie den Notruf 112.
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
09.05.2011
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2610 Organisation der Gefahrenabwehr Das Fachgebiet 2610 ist für die freiwillige Feuerwehr und die Berufsfeuerwehr der Stadt Gera zuständig und ist auf zwei Standorte verteilt:
Aufgaben
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Telefon | 0365 48820 |
Fax | 0365 22222 |
WWW | |
Öffnungszeiten | nach Vereinbarung |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleStraße des Bergmanns StraßenbahnLinie 3 BusLinie 24 |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Thüringer Landesverwaltungsamt - Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst - Referat 230 |
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Telefon | 0361 57332-1955 |
Telefon | 0361 57332-1948 |
WWW | |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleWeimar Atrium Bus1, 2, 3, 9 |
Parkplatz | ParkplatzTiefgarage Atrium Parkplätze: 840 Gebühren: Ja |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |