Brand- und Katastrophenschutz: Ehrenamtliche Tätigkeit
Ehrenamtliche Tätigkeit im Brand- und Katastrophenschutz wird in Thüringen in Freiwilligen Feuerwehren und den im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Ehrenamtliche Tätigkeit im Brand- und Katastrophenschutz wird in Thüringen in Freiwilligen Feuerwehren und den im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen geleistet. An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an ihre Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) oder an eine der Hilfsorganisationen bzw. ihre Landes-, Kreis- oder Ortsverbände wenden.
Ehrenamtlich in Freiwilligen Feuerwehren tätige Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf Ersatz ihrer für dieses Ehrenamt notwendigen Auslagen und des Verdienstausfalls. Die Entschädigung der in den privaten Hilfsorganisationen tätig werdenden Ehrenamtlichen erfolgt auf der Grundlage der von der jeweiligen Organisation erlassenen Satzung.
Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) oder Hilfsorganisation
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Ehrenamtszentrale |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-1075 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSorge/Markt StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParken in der Burgstraße möglich Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |