Binnenschifffahrt - Thüringer Binnenschifffahrtsführerschein beantragen
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie einen Binnenschifffahrtsführerschein beantragen. Erfahren Sie hier mehr dazu.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Für das Führen von Wasserfahrzeugen zur entgeltlichen Beförderung von Personen und Sachen auf Thüringer Gewässern ist eine Fahrerlaubnis gemäß der Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt (ThürSchiffFloßVO) erforderlich.
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
- Bestandene theoretische und praktische Prüfungen nach § 8 ThürSchiffFloßVO
- Mindestalter: Kategorie A Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine 21 Jahre; Kategorie B Wasserfahrzeuge ohne Antriebsmaschine 18 Jahre
1. die Geburtsurkunde oder ein anderer Nachweis über Ort und Tag der Geburt,
2. ein Lichtbild,
3. ein Eignungsnachweis eines Dienstes nach § 6 Abs. 3 ThürSchiffFloßVO, der nicht älter als drei Monate ist,
4. die Erklärung, dass ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 ThürSchiffFloßVO des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der zuständigen Behörde beantragt wurde,
5. der Nachweis über die bestandenen Prüfungen nach § 8 ThürSchiffFloßVO
6. der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. d. ThürSchiffFloßVO
Es fallen Verwaltungskosten jeweils nach Genehmigungsaufwand an.
Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen bei vollständig eingereichten Unterlagen.
Wird im Zulassungsbescheid benannt.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
16.02.2022
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520 |
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Telefon | |
Fax | 0361 57332-1462 |
WWW | Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520 |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleWeimar Atrium Bus1, 2, 3, 9 |
Parkplatz | ParkplatzTiefgarage Atrium Parkplätze: 840 Gebühren: Ja |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |