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Bewilligte Gelder für Forschungs- und Evaluierungsprojekte oder für eine institutionelle Förderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ändern

Ihr gefördertes Forschungs- oder Evaluierungsvorhaben im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit hat sich geändert? Dann müssen Sie das dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mitteilen.

Leistungsbeschreibung

Als gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Fördermittel beantragen. Damit unterstützt das BMZ Ihre wissenschaftlichen oder anwendungsorientierten Forschungs- und Evaluierungsprojekte.

Wenn sich bei der bewilligten Förderung Änderungen ergeben, müssen Sie diese dem BMZ mitteilen. Zu diesen Änderungen gehören zum Beispiel:

  • inhaltliche Änderung,
  • Änderung der Projektlaufzeit,
  • finanzielle Aufstockung,
  • Reduzierung der Fördermittel,
  • Umwidmung eines Einzelansatzes innerhalb des Finanzierungsplans sowie
  • Mittelübertragung.

Die Änderung Ihres geförderten Forschungs- und Evaluierungsprojektes oder eine institutionelle Förderung können Sie online oder per Post mitteilen.

Wenn Sie die Änderung online mitteilen wollen:

  • Besprechen Sie den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie das Formular online aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.

Wenn Sie die Änderung per Post mitteilen wollen:

  • Besprechen Sie den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
  • Schicken Sie Ihren formlosen Antrag zusammen mit einer Begründung der Änderung, einer Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens und gegebenenfalls dem neuen Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.

Erkennt das BMZ Ihre Änderungen an, erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung.

Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach der Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ entsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.

Das BMZ fördert Ihr Forschungs- und Evaluierungsprojekt oder Sie erhalten eine institutionelle Förderung vom BMZ.

  • Änderungsantrag Projektförderung oder institutionelle Förderung
  • Begründung der Änderung
  • Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
  • neuer Finanzierungsplan (außer bei rein inhaltlichen Änderungen)

Es fallen keine Kosten an.

Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr. Zwischen- und (Schluss-)Verwendungsnachweise müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres vorlegen.

Geltungsdauer: 1 JAHR

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

05.01.2024

Zuständige Stellen

Dahlmannstraße 4 53115 Bonn, Stadt


Stelle

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Referat G34 Evaluierung und Ressortforschung, DEval, DIE
Dahlmannstraße 4
53115 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 99535-0

Fax

+49 228 99535-3500

E-Mail

RLG34@bmz.bund.de

WWW

Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

53045 Bonn, Stadt


Stelle

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Referat G34 Evaluierung und Ressortforschung, DEval, DIE

53045 Bonn, Stadt

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+49 228 99535-0

Fax

+49 228 99535-3500

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Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stresemannstraße 94 10963 Berlin, Stadt


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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Referat G34 Evaluierung und Ressortforschung, DEval, DIE
Stresemannstraße 94
10963 Berlin, Stadt

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Fax

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RLG34@bmz.bund.de

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Nein

Rollstuhlgerecht

Nein