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Bewertung von grundstoffhaltigen Mischungen beantragen

Sie haben Umgang mit grundstoffhaltigen Mischungen, die für die Betäubungsmittelherstellung verwendet werden können? Dann können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Prüfung beantragen, ob auch für die Mischung Beschränkungen im Umgang gelten.

Leistungsbeschreibung

Der Umgang mit Substanzen, die für die Betäubungsmittelherstellung verwendet werden können, unterliegt besonderen Beschränkungen.

Für diese sogenannten

  • Grundstoffe
  • Drogenausgangsstoffe
  • erfassten Stoffe

erteilt die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Antrag die entsprechenden Genehmigungen.

Mischungen, die Grundstoffe enthalten, gelten ebenfalls als Grundstoffe. Sie unterliegen somit den gleichen Regulierungen. Es sei denn, die Mischungen sind so zusammengesetzt, dass die Grundstoffe nicht einfach verwendet oder leicht herausgezogen werden können. Diese Bewertung übernimmt das BfArM.

Wenn Sie mit grundstoffhaltigen Mischungen umgehen, können Sie beim BfArM eine Prüfung beantragen, ob die jeweilige Mischung als Grundstoff eingestuft wird oder nicht.

Die Prüfung von grundstoffhaltigen Mischungen können Sie formlos per Post, Fax oder E-Mail beim BfArM beantragen.

Prüfung formlos per Post, Fax oder E-Mail beantragen:

  • Verfassen Sie ein Anschreiben mit:
    • Ihrem vollständigen Namen
    • Ihrer vollständige n Anschrift
    • Telefonnummer
    • Faxnummer, sofern vorhanden
    • Ihrer E-Mail-Adresse
    • allen weiteren benötigten Angaben wie Bezeichnung der grundstoffhaltigen Mischung und prozentualer Anteil aller in der grundstoffhaltigen Mischung enthaltenen Stoffe laut dem Sicherheitsdatenblatt oder dem Analysenzertifikat
  • Schicken Sie Ihren formlosen Antrag an das BfArM per:
    • Post,
    • Fax oder
    • E-Mail
  • Sie erhalten das Ergebnis der Bewertung.

  • Ihr Wohn- beziehungsweise Firmensitz liegt in Deutschland.

  • formloses Anschreiben mit allen notwendigen Angaben
  • optional: Sicherheitsdatenblatt
  • optional: Analysezertifikat

Es fallen keine Gebühren an.

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer: 7 TAG

  • Widerspruch

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

08.05.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Bundesopiumstelle
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 99307-5114

Telefon

+49 228 99307-5104

Fax

+49 228 99307-5194

E-Mail

grundstoffe@bfarm.de

E-Mail

poststelle@bfarm.de

WWW

Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein