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Bewerber und Bewerberinnen als Luftfahrtpersonal beim Luftfahrt-Bundesamt melden

Hier können Sie als zugelassene Ausbildungsorganisation oder genehmigte Ausbildungseinrichtung (ATO/NTO) eine Bewerbermeldung oder eine Folgemeldung an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.

Leistungsbeschreibung

Mit der Bewerbermeldung kann eine ATO/NTO Bewerberinnen oder Bewerber melden sowie Folgemeldungen an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.

Sie übermitteln damit persönliche Daten des Bewerbers oder der Bewerberin, Angaben zu vorherigen Lizenzen und zur meldenden Ausbildungsorganisation.

Zur Übermittlung der Meldung ist es erforderlich, dass Sie notwendige Daten zur Flugschule angeben, so zum Beispiel den Namen und die Zulassungsnummer.

Mit der Übermittlung der Bewerbermeldung kann das Luftfahrt-Bundesamt die entsprechenden Informationen in seiner Datenbank speichern und den Bewerber oder die Bewerberin registrieren.

Um die Meldung für Bewerber und Bewerberinnen oder die Folgemeldung zu übermitteln, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Fehlende Unterlagen können Sie im Rahmen einer Folgemeldung nachreichen.
  • Alternativ: Laden Sie das Formular zur Bewerbermeldung von der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes und senden Sie es per E-Mail an die darauf genannte Adresse.

Zudem überträgt das Luftfahrt-Bundesamt Ihre Daten in die interne Datenbank des Luftfahrt-Bundesamts.

Alle nach dem Luftrecht von der Bewerberin oder dem Bewerber benötigten Unterlagen müssen vorab der ATO vorgelegt werden.

Hauptantrag „Bewerbermeldung (ATO) gemäß § 19 LuftPersV“ beziehungsweise Antrag „Bewerbermeldung (NTO) gemäß § 19 LuftPersV“

Es fallen keine Kosten an. 

Die Meldung muss spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn erfolgen. Falls Sie aktuell noch nicht alle luftrechtlich erforderlichen Unterlagen vorliegen haben, müssen Sie, sobald diese vorliegen — ebenfalls über das Formular — eine Folgemeldung für den Bewerber oder die Bewerberin einreichen. Die Frist gilt spätestens bis zum ersten Alleinflug.

Antragsfrist: 8 TAG

Die Eintragung der Daten in die Datenbank des Luftfahrt-Bundesamts erfolgt in der Regel zeitnah nach der Antragstellung.

Bearbeitungsdauer: 3 TAG

  • keine

Bitte beachten Sie: Im gesamten Prozess (Erstmeldung, inklusive Folgemeldung) sind keine Nachweise hochzuladen.

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L2


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

03.11.2023

Zuständige Stellen

Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail

poststelle@lba.de

WWW

Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 2
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon

+49 531 23554280

Fax

+49 531 23554299

E-Mail

bewerbermeldungen@lba.de
für Bewerbung als Luftfahrtpersonal

E-Mail

theoriepruefungen@lba.de
für theoretische Prüfung

E-Mail

sprachpruefungen@lba.de
für Sprachprüfungen

WWW

Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 2 (Abnahme von Theorieprüfungen)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon

+49 531 23554280

Fax

+49 531 23554299

E-Mail

bewerbermeldungen@lba.de
für Bewerbung als Luftfahrtpersonal

E-Mail

theoriepruefungen@lba.de
für theoretische Prüfung

WWW

Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein