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Beseitigung oder Veränderung geschützter Bäume (Naturdenkmale, Landschaftsbestandteile, Alleen) beantragen

Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben, sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.

Wenn Sie an einem Baum Veränderungen vornehmen wollen oder einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz, zum Beispiel als Naturdenkmal oder in Alleen, unterliegen.

Wenn ein Baum als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ in einem bebauten Ortsteil durch eine Baumschutzsatzung geschützt ist, müssen Sie vor dem Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

10.10.2024

Bitte wenden Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde.