Berufsausbildung - Beratung und Überprüfung von Ausbildungsbetrieben (Bestehende oder potentielle Ausbildungsbetriebe beraten und überprüfen)
Wenn Sie in Ihrem Betrieb ausbilden möchten, berät und unterstützt Sie hierbei die für den Beruf und die Region zuständige Stelle.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Ihr Betrieb darf Auszubildende nur einstellen und ausbilden, wenn
- die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und
- die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze beziehungsweise zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht.
Wenn Ihr Betrieb erstmalig ausbilden möchte, wird die Eignung vor Ort überprüft. Außerdem informieren die Ausbildungsberater alle an der Berufsausbildung Beteiligten über die inhaltlichen Anforderungen der dualen Berufsausbildung.
Wenn Ihr Unternehmen die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vor Ort nicht in vollem Umfang vermittelt kann, können Sie dies möglicherweise durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs ausgleichen.
Die Berater besuchen auch nach der ersten Überprüfung regelmäßig die Unternehmen und Betriebsstätten in ihrer Region, um Sie bei der ordnungsgemäßen Ausbildung zu unterstützen und zu beraten.
Wenn Sie als Unternehmen erstmals oder in einem neuen Beruf ausbilden möchten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen.
Der Berater vereinbart mit Ihnen einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.
Ein ausführliches Beratungsgespräch wird dann in der Regel in Ihrer Ausbildungsstätte geführt.
Stellt der Berater fest, dass weitere Gespräche, Ortsbesichtigungen, Unterlagen oder Nachweise notwendig sind, wird zeitnah ein nächster Termin mit Ihnen vereinbart.
Alternativ kann die Beraterin oder den Berater auch festlegen, dass der Austausch mit Ihnen im weiteren Verlauf in schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Form erfolgt.
Sind alle offenen Fragen aus Ihrer Sicht sowie aus Sicht des Beraters geklärt, ist das Verfahren abgeschlossen.
Sollte der Berater feststellen, dass in Ihrem Unternehmen nicht oder nicht mehr oder nur unter bestimmten Bedingungen ausgebildet werden kann, erhalten Sie von der Kammer oder von der nach Landesrecht zuständigen Behörde einen entsprechenden Bescheid.
Nachdem festgestellt wurde, dass Ihr Unternehmen für die Ausbildung geeignet ist, dürfen Sie Auszubildende einstellen und ausbilden.
Zuständig für die Prüfung der Eignung ist je nach Ausbildungsgebiet und Ausbildungsberuf beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder eine andere Stelle.
Für die Prüfung der Eignung in den Ausbildungsberufen in der Geoinformationstechnologie einschließlich der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Thüringen ist zuständig das
Thüringer Landesamt für Bodenmanagenent und Geoinformation
Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie
Hohenwindenstraße 13a
99086 Erfurt
Telefon: 0361 57 4176 716
Fax: 0361 57 4176 799
Ihr Betrieb verfügt über alle nötigen Einrichtungen, um eine vollständige Ausbildung zu gewährleisten
Die Zahl der Auszubildenden steht in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte mit Ausbildereignung
Nach Vorgabe der zuständigen Stelle
Weiterführende Informationen sind auf der Homepage der zuständigen Stelle zu finden oder bei der dortigen Ausbildungsberatung zu erfragen.
Gebühren nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
Verwaltungskostenverzeichnis 2.2. Berufsausbildung
nach Vorgabe der zuständigen Stelle
Das Verfahren dauert in der Regel zwischen drei und 30 Tagen.
Benötigt die Beraterin oder der Berater für die Klärung von Fragen zusätzliche Ortstermine, Unterlagen oder Nachweise vom Betrieb verlängert sich die Zeit entsprechend.
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
Verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare: Nach Vorgabe der zuständigen Stelle
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: Nach Vorgabe der zuständigen Stelle
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
29.07.2024
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie |
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Telefon | |
Fax | 0361 57-4176799 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleNordbahnhof BusLinie 9 HaltestelleSalinenstraße StraßenbahnLinie 1, 5 HaltestelleErfurt-Nord Regionalbahn52, 55, 56 |
Parkplatz | Behindertenparkplatz Parkplätze: 1 Gebühren: Nein ParkplatzBesucherparkplatz Parkplätze: 12 Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |