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Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.

Leistungsbeschreibung

Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
  • das Kind volljährig ist,
  • Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
  • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.

  • Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
  • Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.

  • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

Es fallen keine Kosten an.

Abgabe: gebührenfrei

Es gibt keine Frist.

Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

14.11.2022

örtliches Jugendamt

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3460 - Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss
Gagarinstraße 99/101
07545 Gera

Telefon

0365 838-3490

Fax

0365 838-3405

E-Mail

beistandschaften@gera.de

WWW

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3460 - Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

Öffnungszeiten

Montag nur nach Vereinbarung

Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch nur nach Vereinbarung

Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr

Freitag nur nach Vereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHerderstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein