Zum Inhalt springen
Serviceportal

Befugniserteilung für Instandsetzungsbetrieb

Für die Errichtung eines Instandsetzungsbetriebs benötigen Sie eine Erlaubnis.

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Behörde darf Betrieben (Instandsetzer), auf Antrag die Befugnis erteilen, instand gesetzte Messgeräte durch ein Zeichen kenntlich zu machen (Instandsetzerkennzeichen). Voraussetzung für die Erteilung der Befugnis ist, dass die Betriebe über die zur Instandsetzung erforderlichen Einrichtungen und dem sachkundiges Personal verfügen.

Der Antrag auf Verleihung der Befugnis ist an die für den Ort der gewerblichen Niederlassung des Instandsetzers zuständige Behörde zu richten.

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Instandsetzerkennzeichens
  • Nachweise zur Berufsausbildung
  • Kalibrier-, Prüfscheine zu den Normalen

Nach Zeitaufwand

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

06.09.2016

Zuständige Stellen

Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Abteilung 7 Mess- und Eichwesen, Beschussamt
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Telefon

03677 850-0

E-Mail

Abteilung7@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Unterpörlitzer Strasse 2 98693 Ilmenau


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Abteilung 7 Mess- und Eichwesen, Beschussamt
Unterpörlitzer Strasse 2
98693 Ilmenau

Telefon

03677 850-0

E-Mail

Abteilung7@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Downloads

Erläuterungen zur Instandsetzungsbenachrichtigung

Instandsetzungsbenachrichtigung (gem. § 55 MessEV)

Merkblatt: Die Eichverwaltung informiert - Instandsetzer

Antrag auf Erteilung oder Änderung einer Befugnis als Instandsetzer nach § 54 MessEV