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Befreiung von der Gebühr für Kindertageseinrichtungen beantragen

Wenn Sie Sozialleistungen beziehen kann eine Befreiung vom Elternbeitrag für den Besuch eines Kindergartens oder einer Kindertagespflege erfolgen.

Leistungsbeschreibung

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Kostenbeiträge festgesetzt. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit Sozialleistungsbezug für den Besuch des Kindes/der Kinder in einem Kindergarten oder der Kindertagespflege vollständig vom Jugendamt übernommen.

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

  • Ihr Kind besucht beziehungsweise Ihre Kinder besuchen einen Kindergarten oder eine Kindertagespflege.
  • Sie beziehen Sozialleistungen.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt, welche Unterlagen für eine Antragstellung beizubringen sind.

Es fallen keine Gebühren an.

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

16.02.2023

Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3450 Kontraktmanagement
Gagarinstraße 99/101
07545 Gera

Telefon

0365 838-3450

Fax

0365 838-3405

E-Mail

kontraktmanagement@gera.de

WWW

Kontraktmanagement

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
 

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHerderstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein