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Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs mitteilen

Wenn Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz mitteilen.

Leistungsbeschreibung

Es kann verschiedene Gründe dafür geben, weshalb Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben. Die Beendigung des Betriebs kann beispielsweise der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein. In jedem Fall müssen Sie die zuständige Behörde für Strahlenschutz unverzüglich darüber informieren.

Das Formular zur Beendigung des Betriebes ist online vollständig auszufüllen und an die Strahlenschutzbehörde zu senden. Vorhandene Originalgenehmigungen sind postalisch an die Strahlenschutzbehörde zu senden.

Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Standort des Dezernates Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV).

Sie wollen den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden oder haben dies bereits getan.

  • gegebenenfalls erhaltene Genehmigung (Original) postalisch zurücksenden

Gebühr: gebührenfrei

Mitteilung hat unverzüglich zu erfolgen.

Keine Bearbeitungsdauer erforderlich nur Entgegennahme der Mitteilung

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

31.01.2024

Zuständige Stellen

Karl-Liebknecht-Straße 4 98527 Suhl


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Suhl
Karl-Liebknecht-Straße 4
98527 Suhl

Telefon

+49 361 57-3814302

E-Mail

strahlenschutz@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Parkplatz

ParkplatzBesucherparkplatz Finanzamt (Parkzeit 2 Stunden)

Parkplätze: 20

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Suhl
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Telefon

+49 361 57-3814302

E-Mail

strahlenschutz@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Parkplatz

ParkplatzBesucherparkplatz Finanzamt (Parkzeit 2 Stunden)

Parkplätze: 20

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

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Anzeige über die Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung