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Beendigung der Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Gartenbaus und des Fischereiwesens

Die Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger ist beendet, wenn die öffentliche Bestellung erlischt. Das ist der Fall, wenn der Sachverständige gegenüber der jeweilige...

Leistungsbeschreibung

Die Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger ist beendet, wenn die öffentliche Bestellung erlischt. Das ist der Fall, wenn der Sachverständige gegenüber der jeweiligen Bestellungsbehörde erklärt, dass er nicht mehr als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger tätig sein will, die Zeit, für die der Sachverständige öffentlich bestellt ist, abläuft oder die Bestellungsbehörde die öffentliche Bestellung zurücknimmt oder widerruft. Der Sachverständige hat nach Erlöschen der öffentlichen Bestellung der Bestellungsbehörde die Bestellungsurkunde, den Ausweis und den Rundstempel zurückzugeben.

Für den Bereich Landwirtschaft (einschließlich Gartenbau) wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Für den Bereich Forstwirtschaft (einschließlich Fischereiwesen) wenden Sie sich an die Landesforstanstalt.

Thüringer Ministerium für Infrastuktur und Landwirtschaft

31.01.2019

Zuständige Stellen

Stelle

ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts
Hallesche Straße 20
99085 Erfurt

Telefon

0361 57401-2050

Fax

0361 57401-2250

E-Mail

zentrale@forst.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 41 - Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie und Agrarmarketing
Am Burgblick 23
07641 Stadtroda

Telefon

+49 361574062 999

Fax

+49 361574062 699

E-Mail

laendlicherraum@tlllr.thueringen.de

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Aufzug

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Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Referatsbereich Sachverständigenwesen

Telefon: +49 361 574157-763

E-Mail: sigrid.kallenberg@tlllr.thueringen.de