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Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) einsehen

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Für Informationen zur Bauleitplanung können Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.

Leistungsbeschreibung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie ist gegliedert in
  • vorbereitende Bauleitplanung (§§ 5 - 7 BauGB):
    Aufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet und
  • verbindliche Bauleitplanung (§§ 8 – 10a, 12 BauGB):
    Aufstellung von Bebauungsplänen für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets.

Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der von der Gemeinde aufgestellt wird. Er stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar. Aus ihm können jedoch keine Rechtsansprüche auf Erteilung einer Baugenehmigung abgeleitet werden. Die Ablehnung einer Baugenehmigung für ein Vorhaben im Außenbereich kann mit der Abweichung vom Flächennutzungsplan begründet werden.

Bebauungsplan:
Der Bebauungsplan ist als Satzung verbindliches Ortsrecht. Er wird von der Gemeinde aufgestellt. Der Bebauungsplan regelt verbindlich die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken, die in seinem Raum liegen. Eine Baugenehmigung wird dann erteilt, wenn das geplante Bauvorhaben dem Bebauungsplan nicht entgegensteht.

Für Informationen zur Bauleitplanung Ihrer Gemeinde wenden Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde.

Bebauungspläne kreisfreier und Großer kreisangehöriger Gemeinden sowie Flächennutzungspläne werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigt; Bebauungspläne der kreisangehörigen Gemeinden durch die Landratsämter.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

23.05.2017

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4430 Stadtplanung und Stadtgestaltung
Amthorstraße 11
07545 Gera

Öffentliche Auslegungen

Bauleitplanung

Stadtentwicklung / Stadtplanung

Regionale, gesamtstädtische und gebietsbezogene Planungen

Archiv

Telefon

0365 838-4401

Fax

0365 838-4405

E-Mail

stadtplanung@gera.de

WWW

Stadtplanung und Stadtgestaltung

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Raumordnung, Bauleitplanung - Referat 340
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon

0361 57332-1650

Fax

0361 57332-1602

E-Mail

olaf.hosse@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Raumordnung, Bauleitplanung - Referat 340

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleWeimar Atrium

Bus1, 2, 3, 9

Parkplatz

ParkplatzTiefgarage Atrium

Parkplätze: 840

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja