Bauen - Zulassung für Bauprodukte Verwendbarkeit im Einzelfall beantragen
Sie möchten ein Bauprodukt verwenden, das keine CE-Kennzeichnung hat und nicht geregelt ist oder stark von technischen Regeln abweicht? Dann benötigen Sie eine Zustimmung im Einzelfall, um trotzdem dessen Eignung zum sicheren Bauen zu belegen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Für das Bauen brauchen Sie Bauprodukte. Bauprodukte ohne CE-Kennzeichnung müssen technischen Regeln entsprechen oder zugelassen sein. Tut ein Bauprodukt dies nicht, kann es trotzdem technisch geeignet sein. Dann brauchen Sie eine Zustimmung im Einzelfall. Damit stimmt die Bauaufsichtsbehörde der Verwendung des Bauprodukts zu, weil dessen Eignung extra nachgewiesen wurde. Die Baubehörde prüft die Unterlagen und Nachweise zum Bauprodukt, die Sie mit der Antragstellung vorlegen.
Sie stellen den Antrag beim Referat 24 Bau- und Energietechnik des TMIL.
Sie sollten alle Unterlagen beifügen, die für die bautechnische Beurteilung nötig sind.
Nach Antragseingang wird die Vollständigkeit der Antragsunterlagen geprüft.
Danach beginnt die bautechnische Prüfung der Unterlagen.
Wenn sich noch Detailfragen ergeben, können noch zusätzliche Nachfragen von uns kommen.
Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird ein Bescheid ausgestellt, der die Zustimmung im Einzelfall enthält. Dieser Bescheid ist der Verwendbarkeitsnachweis für das Bauprodukt.
Parallel wird ein Gebührenbescheid ausgestellt.
Alle am Bau Beteiligten dürfen einen Antrag stellen.
Sind Antragsteller und Empfänger der Zustimmung im Einzelfall nicht dieselben, ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich
Formloser Antrag mit Kontaktdaten von Antragsteller und ggf. Adressat des Bescheids
Antragsbegleitende Unterlagen:
- Benennung des Bauvorhabens mit vollständiger Anschrift
- Aktenzeichen der Baugenehmigung und zuständige Baugenehmigungsbehörde
- Angabe des Bauherrn mit Anschrift
- Konkrete Beschreibung des Antragsgegenstandes (Abweichung vom Verwendbarkeitsnachweis oder Fehlen einer technischen Regel)
Bei Bedarf erforderlich:
- Kostenübernahmeerklärung
- objektbezogene gutachterliche Stellungnahme einer nach § 24 ThürBO anerkannten Stelle
- exakte Zeichnungen der auszuführenden Bauelemente/Bauarten, insbesondere der abweichenden Details
- Grundrisspläne mit Angabe des Einbauortes
- Nachweis der Standsicherheit oder Gebrauchstauglichkeit
- Nachweis der brandschutztechnischen Anforderungen (ggf. bauaufsichtlich genehmigte Abweichungen)
- Wärmeschutznachweis, Schallschutznachweis
- Versuchsberichte anderer, gleichartiger Bauvorhaben
Gebühren werden erhoben im Rahmen von 100 bis 5000 Euro entsprechend der Thüringer Baugebührenverordnung. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Aufwand der Bearbeitung.
Zahlungsart: Überweisung, siehe Kostenbescheid
Keine Fristen.
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, streben wir eine Bearbeitungsdauer von höchstens 3 Monaten an.
Links
Formloser Antrag.
- Schriftform erforderlich: ja
- Onlineverfahren in Form von E-Mail möglich
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Auf der Internetseite des TMIL - Baurecht finden Sie weitere Informationen.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
14.08.2024
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Referat 24 Bau- und Energietechnik
Postfach 90 03 62
99106 Erfurt
Tel.: 0361/57 4111 242
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Referat 24 - Bau- und Energietechnik |
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Telefon | +49 361 5741110000 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail wird empfohlen. In der Regelarbeitszeit ist der Kontakt möglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr. |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |