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Bauen - Zulassung für Bauprodukte beantragen

Wenn Sie regelungsbedürftige Bauprodukte und Bauarten verwenden wollen, wenden Sie sich an das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt. 

Leistungsbeschreibung

Um Bauprodukte verwenden zu können, muss entweder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Zustimmung im Einzelfall beantragt werden.

Eine allgemeine bauaufsichtilche Zulassung ist nötig, wenn es keine technischen Baubestimmungen und auch keine allgemein anerkannten Regeln der Technik für das Bauprodukt gibt oder diese wesentlich davon abweichen.

Eine Zustimmung im Einzelfall kann beantragt werden, wenn ein Bauprodukt nur im Rahmen eines konkreten Bauvorhabens verwendet werden soll.

Das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Bauprodukte, allgemeine Bauartgenehmigungen, Europäische Technische Bewertungen und Gutachten über die Einhaltung von Bauwerksanforderungen.

Deutsches Institut für Bautechnik DIBt

Kolonnenstraße 30b

10829 Berlin

Das Deutsche Institut für Bautechnik ist eine technische Behörde im Baubereich.

Das Institut übt seine Tätigkeit auf Grundlage eines zwischen Bund und Ländern geschlossenen Abkommens aus.

Seine wichtigste Aufgabe ist die Zulassung bzw. Genehmigung von regelungsbedürftigen Bauprodukten und Bauarten.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

14.08.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Referat 24 - Bau- und Energietechnik
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt

Telefon

+49 361 5741110000
Zentrale Nummer für das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

E-Mail

poststelle@tmil.thueringen.de

WWW

Internetseite des Ministeriums

Öffnungszeiten

Eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail wird empfohlen.

In der Regelarbeitszeit ist der Kontakt möglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein