Bauen - Bescheinigung über die Bauausführung hinsichtlich des geprüften Brandschutznachweis und Standsicherheitsnachweis erbringen
Die Bauausführung von Vorhaben wird durch die Bauaufsichtsbehörde oder durch den Prüfingenieur / die Prüfingenieurin hinsichtlich der Einhaltung des von ihnen geprüften...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Bauausführung von Vorhaben wird durch die Bauaufsichtsbehörde oder durch den Prüfingenieur / die Prüfingenieurin hinsichtlich der Einhaltung des von ihnen geprüften Brandschutznachweises oder Standsicherheitsnachweises überwacht. Der Prüfingenieur / die Prüfingenieurin bescheinigt die ordnungsgemäße Bauausführung.
Im Rahmen der Bauüberwachung ist der Bauaufsichtsbehörde und Prüfingenieuren jederzeit Zutritt zur Baustelle und Betriebsstätte sowie Einblick in die Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungszertifikate, Zeugnisse und Aufzeichnungen über die Prüfungen von Bauprodukten, in die CE-Kennzeichnungen und Leistungserklärungen, in die Bautagebücher und andere vorgeschriebene Aufzeichnungen zu gewähren.
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Formulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
14.08.2024
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4910 Baugenehmigung Vorhabenprüfung Prüfung technischer Nachweise Bauausführung |
---|---|
Telefon | |
Fax | 0365 838-4905 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHauptbahnhof StraßenbahnLinie 1 |
Parkplatz | ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |