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Bauen - Anzeige einer baugenehmigungsfrei gestellten Änderung an einer baulichen Anlage

Sie benötigen eine Genehmigungsfreistellung, wenn Sie eine baugenehmigungsfrei gestellte Änderung an Gebäuden und baulichen Anlage durchführen möchten. Diese Freistellung müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine baugenehmigungsfreie Änderung an Gebäuden und baulichen Anlagen durchführen möchten, benötigen Sie eine sogenannte Genehmigungsfreistellung. Haben Sie diese erhalten, müssen Sie die Freistellung der unteren Bauaufsichtsbehörde melden.

Als Bauherr müssen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einreichen.

Die Gemeinde legt die Unterlagen unverzüglich der unteren Bauaufsichtsbehörde vor, soweit sie nicht selbst Bauaufsichtsbehörde ist.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde.

Antrag auf Genehmigungsfreistellung für die Änderung an Gebäuden und anderen baulichen Anlagen.

Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche weiteren Unterlagen Sie für die Genehmigungsfreistellung der Nutzungsänderung im Bauvorhaben einreichen müssen.

Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

Klage, Widerspruch

Wenden Sie sich an das Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde, um Auskunft zu erhalten, welche Anträge und Formulare Sie für eine Genehmigungsfreistellung einreichen müssen.

Einige Behörden stellen Antragsformulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 

27.11.2023