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Bauen - Anzeige des Bauleiters
Den Namen des Bauleiters müssen Sie als Bauherr der zuständigen Behörde mitteilen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Als Bauherr müssen Sie den Namen des Bauleiters der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.
Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie schriftlich machen.
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie vor Baubeginn vornehmen.
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
02.11.2023
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4910 Baugenehmigung Vorhabenprüfung Prüfung technischer Nachweise Bauausführung |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-4905 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHauptbahnhof StraßenbahnLinie 1 |
Parkplatz | ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |