Bauartgenehmigung vorhabenbezogen beantragen
Sie möchten eine Bauart verwenden, die nicht geregelt ist oder stark von technischen Regeln abweicht? Dann benötigen Sie eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung, um deren Eignung zum sicheren Bauen zu belegen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Bauarten müssen technischen Regeln entsprechen oder zugelassen sein. Tut eine Bauart dies nicht, kann sie trotzdem technisch geeignet sein. Dann brauchen Sie eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung. Dadurch wird deren Eignung extra nachgewiesen. Die Baubehörde prüft die Unterlagen und Nachweise zur Bauart, die Sie mit der Antragstellung vorlegen.
Sie stellen den Antrag beim Referat 24, Gebäudetechnik und nachhaltiges Bauen des Thüringer Ministeriums für Digitales und Infrastruktur (TMDI).
Sie sollten alle Unterlagen beifügen, die für die bautechnische Beurteilung nötig sind.
Nach Antragseingang wird die Vollständigkeit der Antragsunterlagen geprüft.
Danach beginnt die bautechnische Prüfung der Unterlagen.
Wenn sich noch Detailfragen ergeben, können noch zusätzliche Nachfragen von uns kommen.
Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird ein Bescheid ausgestellt, der die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung enthält. Dieser Bescheid ist der Verwendbarkeitsnachweis für die Bauart.
Parallel wird ein Gebührenbescheid ausgestellt.
Bitte wenden Sie sich an das
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Referat 24 - Gebäudetechnik und nachhaltiges Bauen
Postfach 90 03 62
99106 Erfurt
Tel.: 0361 57 4111 242
Alle am Bau Beteiligten dürfen einen Antrag stellen.
Sind Antragsteller und Empfänger der vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung nicht dieselben, ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich.
- Formloser Antrag mit Kontaktdaten von Antragsteller und ggf. Adressat des Bescheids
Antragsbegleitende Unterlagen:
- Benennung des Bauvorhabens mit vollständiger Anschrift
- Aktenzeichen der Baugenehmigung und zuständige Baugenehmigungsbehörde
- Angabe des Bauherrn mit Anschrift
- Konkrete Beschreibung des Antragsgegenstandes (Abweichung vom Verwendbarkeitsnachweis oder Fehlen einer technischen Regel)
Bei Bedarf erforderlich:
- Kostenübernahmeerklärung
- objektbezogene gutachterliche Stellungnahme einer nach § 24 ThürBO anerkannten Stelle
- exakte Zeichnungen der auszuführenden Bauelemente/Bauarten, insbesondere der abweichenden Details
- Grundrisspläne mit Angabe des Einbauortes
- Nachweis der Standsicherheit oder Gebrauchstauglichkeit
- Nachweis der brandschutztechnischen Anforderungen (ggf. bauaufsichtlich genehmigte Abweichungen)
- Wärmeschutznachweis, Schallschutznachweis
- Versuchsberichte anderer, gleichartiger Bauvorhaben
Gebühren werden erhoben im Rahmen von 100,- bis 5000,- Euro entsprechend der Thüringer Baugebührenverordnung. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Aufwand der Bearbeitung.
Zahlungsart: Überweisung, siehe Kostenbescheid.
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, streben wir eine Bearbeitungsdauer von höchstens 3 Monaten an.
Links
Keine Genehmigungsfiktion.
Formloser Antrag.
- Schriftform erforderlich: ja
- Onlineverfahren in Form von E-Mail möglich
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
19.08.2024
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur - Referat 24 - Gebäudetechnik und nachhaltiges Bauen |
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Telefon | +49 361 5741110000 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail wird empfohlen. In der Regelarbeitszeit ist der Kontakt möglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr. |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |