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Ausstellung Mitgliedsbescheinigung Handwerkskammer

Ihre zuständige Handelskammer kann Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung für Ihre Mitgliedsbetriebe als Nachweis über die Eintragung bei der HWK ausstellen. Diese müssen Sie beantragen.

Leistungsbeschreibung

Die Mitgliedsbescheinigung ist ein Schriftstück der Handwerkskammer, das Angaben zum Handwerksbetrieb wie z. B. Betriebsname, Betriebsadresse, Mitgliedsnummer und die eingetragenen Handwerke bzw. handwerksähnlichen Gewerbe gemäß Anlage A bzw. Anlage B der Handwerksordnung enthält.

Auf Anfrage oder formlosen Antrag stellt die Handwerkskammer für ihre Mitgliedsbetriebe eine Mitgliedsbescheinigung als Nachweis über die Eintragung aus.

Wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.

Die Gebühren richten sich nach dem Gebühren- und Entgeltverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer.

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist die Benennung Ihrer Mitgliedsnummer bei der zuständigen Handwerkskammer, die sich auf Ihrer Handwerks- bzw. Gewerbekarte befindet, sehr hilfreich.

die Thüringer Handwerkskammern

01.07.2016

Zuständige Stellen

Stelle

Handwerkskammer für Ostthüringen (HWK Gera) - Handwerksrolle
Handwerkstraße 5
07545 Gera

Telefon

0365 8225-129

Fax

0365 8225-199

E-Mail

treibl@hwk-gera.de

Öffnungszeiten

Montag   
07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr  - 16:15 Uhr

Dienstag 
07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch
07:30 Uhr - 12:00 Uh   und    13:00 Uhr  - 16:15 Uhr

Donnerstag
07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr  - 16:15 Uhr

Freitag
07:30 Uhr - 12:45 Uhr

Samstag + Sonntag
geschlossen                 

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleBusbahnhof Gera

StraßenbahnHaupbahnhof / Theater

Parkplatz

ParkplatzBielitzstraße

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein