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Auslands-BAföG beantragen

Sie wollen im Ausland studieren, ein Praktikum oder eine schulische Ausbildung absolvieren? Informieren Sie sich hier über die finanzielle Unterstützung.

Leistungsbeschreibung

Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie abhängig von Ihrer wirtschaftlichen Herkunft eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren.

Wenn Sie im Ausland ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren, können Sie auch BAföG beantragen.

Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich. Bei der Berechnung werden Ihre Studiengebühren und Reisekosten ebenfalls berücksichtigt.

Grundsätzlich können folgende Zuschläge zum Bedarf geleistet werden:

  • Monatlicher Auslandszuschlag bei einer Ausbildung außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz
  • Studiengebühren längstens für ein Jahr bis zu EUR 5.600
  • Reisekosten für eine Hin- und Rückreise innerhalb Europas EUR 250, außerhalb Europas EUR 500 (auch für ein Praktikum)
  • Krankenversicherung (auch für ein Praktikum)

Die Förderung erfolgt grundsätzlich wie die Grundförderung.
 Die Studiengebühren werden stets als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt.

Wenn Sie BAföG für eine Auslandsausbildung online beantragen möchten:

  • Registrieren Sie sich bei BAföG Digital und legen Sie ein „einfaches“ Nutzerkonto an.
  • Füllen Sie online mittels des Antragsassistenten die Formulardatenfelder aus und senden Ihre Daten elektronisch an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
  • Alternativ zur Anlegung eines Nutzerkontos bei BAföG Digital können Sie sich auch mittels der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises registrieren.

Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten,

  • gehen Sie auf die Internetseite des BAföG und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen. Alternativ können Sie die Anträge auch beim Studierendenwerk abholen.
  • Sie können die Formblätter am Computer ausfüllen und ausdrucken oder sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Am Ende des Antragsformulars müssen Sie Ihren Namen eintragen.
  • Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu.
  • Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare mit den Nachweisen direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen, werden diese nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.

Für die Förderung eines Ausbildungsaufenthalts im Ausland müssen Sie die allgemeinen Voraussetzungen für die Förderung nach dem BAföG nachweisen. Wenn Sie wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Eltern und/oder Ihres Ehegatten/Lebenspartners keine Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten sollten, könnte ein Antrag auf Auslandsförderung trotzdem sinnvoll sein, da hierfür zusätzliche Bedarfssätze gelten. Achten Sie bitte darauf, dass Sie für eine Inlandsausbildung gewährte Ausbildungsförderung nicht mit ins Ausland nehmen können.

  • Ausgefüllter Antrag
  • Immatrikulationsbescheinigung mit dem Aufdruck "nach § 9 BAföG" im Original oder Bescheinigung der Ausbildungsstätte
  • Gegebenenfalls Kopie des
    • Personalausweises,
    • Passes oder
    • aktuellen Aufenthaltstitels.
  • Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen: Kopie
    • des Mietvertrages oder
    • der Meldebescheinigung
  • Wenn Sie nicht familienversichert sind: Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe.
  • Gegebenenfalls Nachweis über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum, zum Beispiel
    • Lohnabrechnung, Nebenjob, Werkvertrag,
    • Waisenrentenbescheid,
    • Stipendiumsbescheid,
    • Riester-Renten-Bescheinigung
  • Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung, zum Beispiel Kontoauszug
  • Einkommensnachweise der Eltern und/oder Ehegatten/Lebenspartners (Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr oder elektronische Lohnsteuerbescheinigung vom vorletzten Kalenderjahr, Arbeitslosenbescheid etc.)
  • Evtl. aktuelle Ausbildungsnachweis und aktuelle Einkünfte der Geschwister
  • Wenn Sie ein Auto haben:
    • Schätzung des Wertes, beispielsweise Ausdruck von einer Internetseite mit einem vergleichbaren Angebot, und
    • Kraftfahrzeugschein
  • Für ein Studium: Ab dem 5. Fachsemester: Leistungsnachweis von Ihrer Hochschule
  • Für ein Studium: Zulassungsbestätigung der kanadischen Hochschule - Name der Hochschule, Studienstatus (Vollzeit-Student/in), Beginn und Ende des/der Immatrikulationszeitraumes, Studienfächer/Kurse, Studienstufe, Unterschrift/Stempel der Hochschule (nach Aufnahme der Auslandsausbildung ist ein endgültiger Nachweis zur Immatrikulation bzw. eine Zulassungsbestätigung nachzureichen)
  • Für ein Studium: Nachweis Höhe der reinen Studiengebühren mit Angabe darüber, ob sich um eine Ermäßigung bemüht wurde (ohne allgemeine Gebühren und sonstige Nebenkosten)
  • Für ein Studium: Gegebenenfalls eine Bestätigung der inländischen Hochschule über das Bestehen eines Kooperationsvertrages zwischen deutscher und kanadischer Hochschule
  • Für ein Studium: Nachweis Höhe der Auslandskrankenversicherung
  • Für ein Studium / Praktikum: Vollmacht der Eltern
  • Für einen Schulbesuch: Zulassungsbestätigung der kanadischen Schule - eine schriftliche Bestätigung der ausländischen Schule über die Art (Gymnasium, Berufsfachschule) und die Dauer Ihres Schulbesuchs (Nach Aufnahme des Schuljahres in Kanada ist noch endgültige Zulassungsbestätigung der kanadischen Schule von Schüler einzureichen)
  • Für einen Schulbesuch: eine Bescheinigung darüber, auf welcher Klassenstufe die Schulausbildung im Ausland aufgenommen wird
  • Für einen Schulbesuch: eine Bestätigung, dass die Unterrichtszeit mindestens 20 Wochenstunden beträgt
  • Für ein Praktikum: Zulassungsbestätigung der kanadischen Hochschule (nach Aufnahme des Praktikums ein endgültiger Nachweis der Durchführung des Praktikums in Kanada nachzureichen)
  • Für ein Praktikum: Praktikantenvertrag (Name der Praktikumsstelle, Name der/des Praktikanten/in, Beginn und Ende des Praktikums, Unterschrift / Stempel der Praktikumsstelle)
  • Für ein Praktikum: Mitteilung der Praktikumsstelle, über die Höhe einer Vergütung und ob freie Unterkunft und Verpflegung gewährt wird
  • Erklärungen nach dem Formblatt 6
  • Nachweis über den letzten Förderungsbescheid des Inlandsamts

Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein. Bitte folgen Sie den Hinweisen in den Antragsformularen. Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung wird fehlende Unterlagen nachfordern.

Es fallen keine Kosten an.

Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich und reichen Sie ihn möglichst vollständig ein, dann kann in der Regel schnell über Ihren Antrag entschieden werden. Die Antragstellung kann fristwahrend zunächst auch formlos erfolgen.

Sie müssen den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Sie Ihren Auslandsaufenthalt beginnen.

In der Regel nimmt die Bearbeitung Ihres Antrags auf Gewährung von Auslandsförderung einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten in Anspruch.

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Bundesministerium für Bildung und Forschung, BAföG-Hotline:

Telefon +49 800 2236341

Sprechzeiten Montag bis Freitag: 8:00 bis 20:00 Uhr

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)

22.08.2022

Die Zuständigkeit der Ämter für Ausbildungsförderung richtet sich nach dem Zielland. Dies gilt auch, wenn Sie bereits in Deutschland Ausbildungsförderung erhalten oder nur einen Teil Ihrer Ausbildung oder ein Praktikum im Ausland absolvieren wollen.

Das Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Thüringen in Jena ist bundesweit zuständig für alle Anträge auf Ausbildungsförderung für ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum in Kanada.

Weitere Informationen und das für Ihr Zielland zuständige Amt für Ausbildungsförderung finden Sie auf der folgenden Internetseite:

Bei Fragen zu den Leistungen und zum Antrag wenden Sie sich bitte ausschließlich und möglichst frühzeitig vor Beginn der Ausbildung an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Dieses wird Sie individuell beraten.

Zuständige Stellen

Am Planetarium 4 07743 Jena


Stelle

Studierendenwerk Thüringen
Am Planetarium 4
07743 Jena

Telefon

03641 9400560

Telefon

03641 9400562

Fax

03641 9400589

E-Mail

afa.kanada@stw-thueringen.de

E-Mail

f@stw-thueringen.de

WWW

Studierendenwerk Thüringen

De-Mail

poststelle@stw-thueringen.de-mail.de

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

07708 Jena


Stelle

Studierendenwerk Thüringen

07708 Jena

Telefon

03641 9400560

Telefon

03641 9400562

Fax

03641 9400589

E-Mail

afa.kanada@stw-thueringen.de

E-Mail

f@stw-thueringen.de

WWW

Studierendenwerk Thüringen

De-Mail

poststelle@stw-thueringen.de-mail.de

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Downloads

Formblatt 1: Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

Formblatt 2: Bescheinigung nach § 9 BAföG

Formblatt 3: Einkommenserklärung des Ehegatten / eingetragenen Lebenspartners / des Vaters / der Mutter

Formblatt 4: Erklärung der Eltern / des Elternteils zu § 8 Abs. 3 Nr. 2 BAföG

Formblatt 5: Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG

Formblatt 6: Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland

Formblatt 7: Antrag der/des Auszubildenden auf Aktualisierung nach § 24 Abs. 3 BAföG

Formblatt 8: Antrag auf Vorausleistungen nach § 36 BAföG