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Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit Verlängerung beantragen

Wenn Sie für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.

Leistungsbeschreibung

Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen befristet für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erteilt worden ist. Sie können eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung gefordert wurden, auch weiterhin vorliegen. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist nur möglich, wenn der Höchstzeitraum von 3 Jahren noch nicht ausgeschöpft worden ist.

Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.

Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins wird Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise werden geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.

Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung der eAT-Karte genommen.

Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.

Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.

Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen nur verlängert werden, wenn

  • ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der Tätigkeit besteht und
  • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
  • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
  • Wenn Sie bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben, ist zusätzlich eine angemessene Altersvorsorge erforderlich.

Des Weiteren sind die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen. Dies sind insbesondere:

  • ein gesicherter Lebensunterhalt
  • eine geklärte Identität
  • Besitz eines gültigen Nationalpasses oder Passersatzes.

  • Gültiger Nationalpass oder Passersatz
  • Nachweis über eine Krankenversicherung
  • Mietvertrag
  • Aktuelle Gewinnberechnung durch den Steuerberater
  • Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
  • Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob weitere Unterlagen einzureichen sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Verlängerung Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten

Gebühr: EUR 96,00

Verlängerung Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten

Gebühr: EUR 93,00

  • Die Verlängerung sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
  • Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Höchstzeitraum der Verlängerung sind 3 Jahre.
  • Klagefrist: 1 Monat

etwa sechs bis acht Wochen

Gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde kann Klage vor dem, im Bescheid genannten, Gericht erhoben werden.

  • Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten.
  • Onlineverfahren vereinzelt möglich
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV)

05.05.2023

Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2530 Ausländerbehörde
Heinrichstraße 35
07545 Gera

Telefon

0365 838-2539

Fax

0365 838-2535

E-Mail

auslaenderwesen@gera.de

WWW

Ausländerbehörde

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHaltestelle Heinrichstraße

Parkplatz

ParkplatzParkhaus in den Gera Arcaden

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Ja

Downloads

Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG

Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG mit Stellungnahme der Meldebehörde