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Architektenkammer - Recht zur Führung von geschützten Berufsbezeichnungen durch auswärtige Dienstleister

Als auswärtiger Dienstleister können Sie sich in das besondere Verzeichnis für Auswärtige der Architektenkammer Thrüringen eingetragen lassen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland weder ihre Hauptwohnung, eine berufliche Niederlassung noch den Ort ihrer überwiegenden beruflichen Tätigkeit haben und sich zur vorrübergehenden oder gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung nach Thüringen begeben (auswärtige Dienstleister), müssen Sie das erstmalige Tätigwerden in Thüringen der Architektenkammer Thüringen vorher schriftlich anzeigen.

Um zur Führung der geschützten Berufsbezeichnungen „Architekt/Architektin“, „Innenarchitekt/Innenarchitektin“, „Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin“ oder „Stadtplaner/Stadtplanerin“, auch Wortverbindungen damit oder ähnlicher Berufsbezeichnungen berechtigt zu sein, müssen Sie in das besondere Verzeichnis für Auswärtige eingetragen werden. Über die Eintragung entscheidet der Eintragungsausschuss der Architektenkammer.

Über die Eintragung wird Ihnen auf Antrag eine auf ein Jahr befristete Bescheinigung ausgestellt, aus der sich die Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung ergibt.

Die Eintragung begründet weder eine Mitgliedschaft in der Architektenkammer Thüringen noch in einem Versorgungswerk oder in einer anderen Einrichtung.

Sie sind jedoch verpflichtet, die Berufspflichten (§ 32 ThürAIKG) zu beachten.

Nach Eingang Ihrer Anzeige erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, ggf. weitere Hinweise und den voraussichtlichen Sitzungstermin, an dem der Eintragungsausschuss über Ihre Eintragung verhandeln wird.

Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Thüringen.

Als auswärtiger Dienstleister müssen Sie zusammen mit der Anzeige folgende Dokumente vorlegen:

  • Nachweis über Ihre Berufsqualifikation
  • im Fall einer beabsichtigten selbständigen Tätigkeit einen Nachweis über das Bestehen einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung

Alle Unterlagen und Bescheinigungen sind in der Regel in Kopie vorzulegen.

Von allen Unterlagen und Bescheinigungen sind Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen, die von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt worden sind.

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Die Kammer bestätigt Ihnen innerhalb eines Monats den Eingang der Anzeige und teilt Ihnen mit, wenn die vorzulegenden Unterlagen unvollständig sind, welche Unterlagen noch fehlen und nachzureichen sind.

Vor Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen eine Entscheidung des Eintragungsausschusses bei der Architektenkammer bedarf es keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren (Widerspruchsverfahren).

  • Anzeige des erstmaligen Tätigwerdens als auswärtiger Dienstleister in Thüringen
  • Jährliche Erneuerung der Anzeige des Tätigwerdens als auswärtiger Dienstleister in Thüringen
  • Antrag auf Verlängerung der Bescheinigung zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung

Architektenkammer Thüringen

08.03.2020

Architektenkammer Thüringen

Zuständige Stellen

Bahnhofstraße 39 99084 Erfurt


Stelle

Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bahnhofstraße 39
99084 Erfurt

Telefon

0361 210500

Fax

0361 2105050

E-Mail

info@architekten-thueringen.de

WWW

Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHauptbahnhof Erfurt

HaltestelleAnger

Straßenbahnalle Linien

Parkplatz

ParkplatzParkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse

Gebühren: Ja

ParkplatzParkhaus Hauptbahnhof

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

99107 Erfurt


Stelle

Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Herr Tobias Kettwig

Fax: 0361 21050-30

E-Mail: schulze@architekten-thueringen.de

Downloads

Anzeige des erstmaligen Tätigwerdens in Thüringen als auswärtiger Dienstleister (§ 14 Abs. 7 ThürAIKG)

Jährliche Erneuerung der Anzeige des Tätigwerdens in Thüringen von auswärtigen Dienstleistern in Thüringen (§ 14 Abs. 3 ThürAIKG)