Zum Inhalt springen
Serviceportal

Anzeige für eine beabsichtigte Raumdesinfektion mit Formaldehyd

Den Umgang mit Fomaldehyd bei beabsichtigten Raumdesinfektionen müssen Sie der zuständigen Stelle vorher anzeigen.

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen Raumdesinfektionen mit zugelassenen Biozidprodukten, die den Wirkstoff Formaldehyd enthalten oder aus denen Formaldehyd entwickelt wird, zur Dekontamination mikrobiell kontaminierter Räume durchführen will, muss diese beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) anzeigen.

Die gezielte Freisetzung des Wirkstoffes Formaldehyd erfolgt überwiegend auf physikalische Weise durch Verdampfen oder Vernebeln aus hochkonzentrierten Ausgangsstoffen bzw. -gemischen und erfordert besonderes Fach- und Anwendungswissen. Bitte beachten Sie: Raumdesinfektionen dürfen ausschließlich von sachkundigen Personen vorbereitet und durchgeführt werden.

Dem TLV sind auch das Ausscheiden und der Wechsel von Befähigungsscheininhabern anzuzeigen.

Weiterhin ist das TLV zu unterrichten über:

  • jeden Unfall und jede Betriebsstörung, die bei einer Raumdesinfektion zu einer ernsten Gesundheitsschädigung von Beschäftigten geführt hat sowie
  • Änderungen in Verfahrensabläufen, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen beeinflussen können.

Die Anzeige ist von den verantwortlichen Personen (Desinfektionsleiter und zweiter Befähigungsschein-Inhaber) zu erstatten, welche die Raumdesinfektion durchführen.

Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Regionalinspektion der Abteilung 6 Arbeitsschutz des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz.

Die in der TRGS 522 "Raumdesinfektionen mit Formaldehyd" ausgewiesenen personellen und sicherheitstechnischen Anforderungen sind zu erfüllen.

Für jede Raumdesinfektion ist eine verantwortliche Person als Desinfektionsleiter schriftlich zu bestellen. Diese muss über einen für diese Tätigkeit ausreichenden und gültigen Befähigungsschein verfügen. Bei einer Raumdesinfektion muss während der wesentlichen Arbeitsschritte mindestens der Desinfektionsleiter und eine weitere sachkundige Person mit Befähigungsschein anwesend sein.

Vor Einleitung der Raumdesinfektionsphase hat der Desinfektionsleiter sicherzustellen, dass die Abdichtung der zu desinfizierenden Räume ausreichend ist.

Die Mitteilung muss keine weiteren Unterlagen enthalten.

Für die Anzeige von Raumdesinfektionen nach § 15 d Absatz 3 GefStoffV sind keine Gebühren fällig.

zeitnah nach Antragseingang

Musterformular für die Anzeige nach § 15 d Absatz 3 GefStoffV/ TRGS 522 "Raumdesinfektionen mit Formaldehyd", Anlage 2a

Anzeigen sind im Rahmen der ausgewiesenen örtlichen Zuständigkeiten an die entsprechenden Regionalinspektionen des TLV zu stellen.

Diese können Sie bei auftretenden Fragen zur Antragsstellung unterstützen. Konkrete Ansprechpartner sind unter den ausgewiesenen Telefonnummern zu erfragen.

Bei einer elektronischen Anzeige kann das TLV Mehrfertigungen sowie die Übermittlung der der Anzeige beizufügenden Unterlagen auch in schriftlicher Form verlangen.

Thüringer Landesamt Verbraucherschutz

09.02.2023

Zuständige Stellen

Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Telefon

0361 57-3821100

Fax

0361 57-3821104

E-Mail

as-ost@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Nein

Otto-Dix-Straße 9 07548 Gera


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen
Otto-Dix-Straße 9
07548 Gera

Telefon

0361 57-3821100

Fax

0361 57-3821104

E-Mail

as-ost@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Nein

Downloads

Anzeige einer beabsichtigten Raumdesinfektion gemäß GefStoffV