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Antrag/Anzeige auf Zulassung zu Arbeiten auf dem Friedhof (für Gewerbetreibende)

Für gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof müssen Sie vorher eine Erlaubnis beantragen oder diese anzeigen.

Leistungsbeschreibung

Die Ausübung der Tätigkeit auf einem Friedhof als Steinmetz, Gärtner, Bestatter oder sonstiger Gewerbetreibender kann der jeweilige Friedhofsträger in einer Friedhofsordnung regeln. Daraus kann sich eine Anzeige- oder Erlaubnispflicht ergeben.

Zuständig ist der jeweilige Friedhofsträger. Bei kommunalen Friedhöfen sind die jeweiligen Verwaltungen in den Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden sowie in den Städten und Gemeinden zuständig.

Ist die jeweilige Friedhofssatzung.

Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG i.V.m. §§ 68ff VwGO.

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

22.02.2016

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4840 Friedhöfe
Friedhofstraße 10
07546 Gera

  • Vergabe und Verlängerung von Grabrechten
  • Erteilung von Genehmigungen zur Grabgestaltung und für gewerbliche Betätigung auf kommunalen Friedhöfen
  • Organisation von Trauerfeiern und Verabschiedungen
  • Durchführung von Erd- und Feuerbestattungen
  • Annahme, Aufbewahrung, Transport und Beisetzungen von Verstorbenen oder deren Asche
  • Gärtnerische Pflege der Friedhöfe sowie der Gräber mit ständigem Ruherecht
  • Friedhofsplanung
  • Unterhaltung von Bauten und Denkmalen auf Friedhöfen
  • Betrieb von Krematorien und Feierhallen

    Durch den Fachdienst werden folgende Friedhöfe verwaltet:

  • Ostfriedhof
  • Südfriedhof
  • Untermhaus
  • Langenberg
  • Thieschitz
  • Zeulsdorf
  • Kleinfalke
  • Cretzschwitz
  • Negis
  • Naulitz
  • Wernsdorf
  • sowie die kirchlichen Friedhöfe in Dürrenebersdorf und Kaimberg
Telefon

0365 8333840

Fax

0365 8333845

E-Mail

stadtgruen@gera.de

WWW

Friedhöfe in Gera

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleOstfriedhof

BusLinie 17

HaltestelleOstfriedhof

Parkplatz

ParkplatzParken am Haupteingang möglich (Friedhofstraße, Straße des Bergmanns), Parkplatz zur Friedhofsverwaltung befindet sich in der Dehmelstraße

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Ja

Downloads

Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Einzelanzeige)

Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Daueranzeige)