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Antrag auf Zuteilung / Änderung einer Hausnummer

Als Eigentümer eines Grundstücks, müssen Sie dies mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer versehen.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Die einheitliche Vergabe von Hausnummern an Gebäudegrundstücken dient zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Gewährleistung der rechtzeitigen Erreichbarkeit durch Rettungsdienste und Feuerwehr.

Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, müssen Sie die von Ihrer Gemeinde festgesetzten Hausnummer dort anbringen.

Sie können außerdem weitere Hausnummern beantragen, zum Beispiel grüne Hausnummern und Hausnummern für ein Gartengrundstück und Wochenendhaus.

Wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

  • Hausnummernantrag
  • Lageplan zum Grundstück
  • Baugenehmigungsnummer

Widerspruch, Klage

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online Dienst. Wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

15.01.2024