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Antrag auf lebensmittelrechtliche EU-Zulassung von Lebensmittelbetrieben

Nach den lebensmittelrechtlichen Vorschriften der EU benötigen bestimmte Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft in Verkehr bringen, eine Zulassung. Hierzu gehören z. B....

Leistungsbeschreibung

Nach den lebensmittelrechtlichen Vorschriften der EU benötigen bestimmte Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft in Verkehr bringen, eine Zulassung. Hierzu gehören z. B. Schlachtbetriebe sowie Betriebe, die Milch, Fisch, Fleisch und Eier be- oder verarbeiten und diese Produkte nicht nur am Ort der Herstellung in Verkehr bringen. Auch Großküchen können unter die Zulassungspflicht fallen. Ausnahmen von der Zulassungspflicht bestehen für Betriebe der Primärproduktion, reine Transport- oder Lagertätigkeiten ohne Temperaturregelungen sowie für bestimmte lokale Formen des Einzelhandels.

Das Zulassungsverfahren beginnt mit der Antragstellung des Lebensmittelunternehmers beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Nach Prüfung der vorgelegten Betriebsunterlagen erfolgt eine Vor-Ort-Begehung, bei der kontrolliert wird, ob die gesetzlichen Hygieneanforderungen eingehalten werden. Mit dem Zulassungsbescheid erhält das Unternehmen eine Zulassungsnummer. Diese wird als ovales Identitätskennzeichen auf den Produkten angebracht.

Die Anträge sind immer über das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu stellen.

Die Zuständigkeit für die Zulassung richtet sich nach der Betriebsart und der Herstellungs- bzw. Bearbeitungsmenge des Betriebes pro Woche. Sie liegt entweder beim beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) oder beim örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Vorliegen der gesetzlich vorgegebenen Bedingungen

  • Entwurf eines maßstabgetreuen Betriebsplanes, aus dem der Material- und Personalfluss sowie die Aufstellung der Maschinen ersichtlich sind
  • Nachweise über die Zuverlässigkeit des Lebensmittelunternehmers bzw. Selbstauskunft
  • Sachkundenachweis

Wir weisen darauf hin, dass gemäß Kostenziffer 5.2.1 ThürVwKostOMASGFF (Anlage Verwaltungskostenverzeichnis - Teil C) für die endgültige Zulassung eine Gebühr in Höhe von 150 bis 2.100 Euro erhoben wird. Der genaue Betrag errechnet sich u.a. aus der hierfür erforderlichen Arbeitszeit. Die Zulassungskontrolle wird von einem Bediensteten des höheren Dienstes durchgeführt, wobei ein Stundensatz von 82 Euro anzusetzen ist.

Für eine ggf. vorangehende vorläufige oder befristete Zulassung werden zudem erhoben:

  • gemäß Kostenziffer 5.2.2 für eine vorläufige oder bedingte Zulassung Gebühren in Höhe von 75-300 Euro sowie
  • gemäß Kostenziffer 5.2.3 für eine Verlängerung einer bedingten Zulassung eine Gebühr in Höhe von 75- 300 Euro.

  • formloser Antrag auf lebensmittelrechtliche Zulassung für die zuzulassende Tätigkeit
  • Betriebsspiegel mit Beiblättern

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

04.03.2019

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - 3500 Amt für Gesundheit und Versorgung
Gagarinstraße 68
07545 Gera

Gesundheitsamt

Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

Betreuungsstelle / Betreuungsbehörde

Telefon

0365 838-3501

Fax

0365 8383505

E-Mail

gesundheit@gera.de

WWW

Gesundheitsamt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

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Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHerderstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Downloads

Betriebsspiegel (allgemeine Angaben) - (Thüringen)

Beiblatt zum Betriebsspiegel - Fleisch - (Thüringen)

Beiblatt zum Betriebsspiegel - Lebende Muscheln - (Thüringen)

Beiblatt zum Betriebsspiegel - Eier und Eiprodukte - (Thüringen)

Beiblatt zum Betriebsspiegel - Fischereierzeugnisse - (Thüringen)

Beiblatt zum Betriebsspiegel - Großküche - (Thüringen)

Beiblatt zum Betriebsspiegel - Gelatine / Kollagen - (Thüringen)

Beiblatt zum Betriebsspiegel - Kühllager - (Thüringen)

Beiblatt zum Betriebsspiegel - Milch - (Thüringen)

Erklärung zum Verzicht auf die Zulassung - Rückgabe der Zulassung - (Thüringen)

Erklärung zu Fachkenntnissen - (Thüringen)

Erklärung zur Zuverlässigkeit des Lebensmittelunternehmers (Selbstauskunft) - (Thüringen)