Antrag auf Ausstellung des Sachkundenachweises Pflanzenschutz für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
Eine Person bedarf ein Sachkundenachweis wenn sie Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen will.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Zuständige Behörde überprüft, ob Sie die Voraussetzungen zur Erlangung der Sachkunde im Pflanzenschutz erfüllen. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, hängt von der Tätigkeit ab, die Sie wahrnehmen wollen (z.B. Abgabe von Pflanzenschutzmitteln). Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen erhält der Antragsteller/in einen Bescheid mit der Anerkennung der Pflanzenschutz-Sachkunde. Dieser Nachweis berechtigt den Antragsteller/in zu der im Sachkundenachweis ausgewiesenen Tätigkeit.
Die Pflanzenschutz-Sachkunde ist erforderlich für
- die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (außer entsprechend gekennzeichnete Mittel für nichtberufliche Anwender im Hausgarten),
- für die Beratung über den Pflanzenschutz sowie
- für den Handel/ die Abgabe (auch Online- und Versandhandel).
Der Sachkundenachweis (Karte) ist zudem Voraussetzung für den Erwerb von Pflanzenschutzmitteln aus dem Profi-Bereich.
Personen, die als nicht sachkundig gelten, können die Pflanzenschutz-Sachkunde durch einen Lehrgangsbesuch mit abschließender Prüfung erlangen und mit dem Prüfungszeugnis die Nachweiskarte beantragen.
Um einen Sachkundenachweis zu erhalten, müssen entsprechende fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten zur Antragsstellung nachgewiesen werden. Dies kann zum einen über bestimmte berufliche Qualifikationen wie z. B. eine Ausbildung als Landwirt oder Gärtner erfolgen. Fehlt eine einschlägige Berufsausbildung, bietet sich alternativ die Pflanzenschutz-Sachkundeprüfung an. Diese kann für den Aufgabenbereich „Abgabe von Pflanzenschutzmitteln“ (Händler) oder „Anwendung von Pflanzenschutzmittel/Beratung zum Pflanzenschutz“ (Anwender, Berater) abgelegt werden.
Die Prüfung zur Erlangung der Pflanzenschutz-Sachkunde führt das TLLLR gemeinsam mit dem Prüfungsausschuss auf Antrag und nach vorheriger Anmeldung durch. Die Abnahme der Prüfung erfolgt nach Maßgabe der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung und der Thüringer Verordnung zur Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung.
Das Ergebnis wird Ihnen mündlich am Prüfungstag mitgeteilt. Schriftlichen Bescheid erhalten Sie nebst Kostenbescheid im Nachgang.
Die Behörde nimmt die vollständigen Antragsunterlagen entgegen und überprüft die Angaben sowie die Echtheit der Zeugnisse und/oder Bescheinigungen. Wenn alle Voraussetzung für die Sachkunde nachgewiesen wurden, erstellt die Behörde den Sachkundenachweis und einen Gebührenbescheid. Nach Eingang der Zahlung versendet die Behörde den Sachkundenachweis an die den Antrag stellende Person.
Den neuen Sachkundenachweis (SKN) im Kartenformat benötigen Sie seit dem 26.11.2015.
Der Antrag hierfür ist online zu stellen. (Bitte lassen Sie sich im Freundes- oder Bekanntenkreis helfen, falls Sie im Internet nicht zurechtkommen). Über die Kachel des zuständigen Bundeslandes können weiterführende Informationen eingesehen werden. Der Sachkundenachweis kann mit oder ohne Registrierung beantragt werden. Danach sind die Pflichtfelder mit den Angaben zum Antragsteller auszufüllen. Nach Eingabe des Sicherheitscodes gelangen Sie zur Antragsseite. Geben Sie hier die Antragsart ein. Die Antragsart "Abgabe" beinhaltet den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln. Nach Bestätigung der erforderlichen Deutschkenntnisse und der Anerkennung der Datenschutzerklärung können Sie Ihre Zeugniskopien, wie zum Beispiel einen Gehilfenbrief oder ein Sachkundeprüfungszeugnis, hochladen. Abschließend stellen Sie den Antrag über den entsprechenden Button. Nach dem Absenden Ihrer Daten erscheint im Onlineportal eine kurze Information, ob Ihr Antrag erfolgreich gestellt wurde. Eine gesonderte E-Mail oder weitere Bestätigung erhalten Sie nicht. Es ist nicht erforderlich, zusätzlich den Antrag unterschrieben mit der Post zu senden.
Alternativ: Wenn Sie das Zeugnis nicht selbst hochladen können, senden Sie eine Kopie per Post an die zuständige Dienststelle.
Altsachkundige (Personen, die ihre Sachkunde für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vor dem 6. Juli 2013 erworben haben) bzw. Neusachkundige, deren Abschluss länger als 3 Jahre zurück liegt, benötigen zusätzlich zum Zeugnis noch den Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung zur Sachkunde Pflanzenschutz. Sind alle Unterlagen vollständig, wird der Antrag innerhalb von 4 bis 6 Wochen bearbeitet. Sie erhalten einen Bescheid und eine Rechnung über 30 Euro (bei ausländischen Zeugnissen 40 Euro). Die Versendung der Sachkundenachweis-Karte kann ab Bezahlung bis zu 2 Monaten dauern. Zusätzlich zum Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises müssen Sie in einem wiederkehrenden 3-jährigen Zeitraum an einer 4-stündigen Fortbildung teilnehmen.
Die Anmeldung zur Prüfung organisiert in der Regel der Lehrgangsanbieter. Nähere Einzelheiten können dort erfragt werden. Termin und Ort der Prüfung werden Ihnen spätestens zum Lehrgangsbeginn mitgeteilt und können zudem unter nachstehenden Kontaktdaten erfragt werden.
Die Möglichkeit der privaten Anmeldung (z. B. zur Wiederholungsprüfung oder Prüfungsabnahme ohne Lehrgangsbesuch) besteht ebenfalls. In dem Falle kontaktieren Sie uns bitte, um einen Termin abzustimmen. Auf Anfrage übermitteln wir Ihnen zudem Literaturempfehlungen und Hinweise für Ihre Prüfungsvorbereitung.
Die Prüfung besteht aus drei Prüfungsteilen: der schriftlichen und mündlichen Fachtheorie sowie der Fachpraxis. Der Prüfungstag beginnt für alle Teilnehmer gemeinsam mit der einstündigen, schriftlichen Prüfung (Multiple Choice) zur Fachtheorie. Anschließend sind in einem etwa halbstündigen Einzelgespräch die fachtheoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten unter Beweis zu stellen.
Wurde die Prüfung in allen drei Teilen mindestens mit der Note 4 bestanden, so wird Ihnen das Zeugnis nebst Ergebnis- und Kostenbescheid innerhalb der nächsten zwei Wochen übersendet.
Sollten ein oder mehrere Prüfungsteile nicht bestanden worden sein, so wird Ihnen das Ergebnis ebenfalls schriftlich mitgeteilt. In einem Zeitraum von zwei Jahren ab Bekanntgabe der Ergebnisse kann der nicht bestandene Prüfungsteil zweimal wiederholt werden. Hierfür ist ein erneuter Prüfungsantrag zu stellen.
Links
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Die Sachkunde weisen Sie
- mit einem Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss (z.B. Landwirt, Winzer, Gärtner, u.a.) oder
- einem Prüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung (z.B. im Rahmen eines Sachkundelehrgangs) oder
- mit einem Zeugnis über ein anerkanntes Studium, ggf. i.V.m. einer zusätzlichen Bescheinigung (von Hochschulen, Ausbildungsstätte) oder
- mit einer gültigen Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden nach.
Sofern zwischen der Ausstellung des Zeugnisses und der Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.
Die Prüfung wird auf schriftlichen Antrag hin abgenommen. Eine vorherige Terminabstimmung ist, soweit dies der Lehrgangsveranstalter nicht übernimmt, erforderlich.
- Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss oder
- Zeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung oder
- Zeugnis über ein anerkanntes Studium, ggf. zusätzliche Bescheinigung (von Hochschulen, Ausbildungsstätte) oder
- Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden
- Falls erforderlich, beglaubigte Übersetzung der eingereichten Unterlagen
- Ggf. formlose Kostenzusage des angegebenen Rechnungsempfängers
- Ggf. Bescheinigung zu Sachkundefortbildungen
- wahrheitsgemäß und vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis (Vorlage am Prüfungstag)
30,00 Euro
(40,00 Euro bei ausländischen Zeugnissen aufgrund des höheren Prüfungsaufwands)
Die Abnahme der Pflanzenschutz-Sachkundeprüfung sowie die Zeugnisausstellung sind gebührenpflichtige öffentliche Leistungen. Die Prüfungskosten sind vom Antragsteller zu tragen (Ziffer 1.1 des Antragsformulars). Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Prüfungsgebühr wie folgt:
Abnahme der Sachkundeprüfung: 30,00 €
Ausstellung des Zeugnisses: 7,00 €
Wiederholungsprüfung: 20,00 €
Für die Teilnahme an einem Lehrgang fallen zusätzliche Kosten an.
Sofern zwischen Zeugnisdatum und Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.
Die Anmeldung hat spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 23 zu erfolgen.
2-8 Wochen
Ergebnis und Kostenbescheid werden innerhalb der nächsten zwei Wochen ab Prüfungstag übersendet.
- Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (alt) vom 28. Juli 1987 (BGBl. I S. 1752), die zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geändert worden ist
Links
- § 3 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV)
- § 9 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG
- Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV)
- Richtlinie 2009/128/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009
- Thüringer Verordnung zur Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes vom 20. Oktober 2014
Gegen diesen Verwaltungsakt können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum mit Sitz in Jena erheben. Die Frist wird auch durch rechtzeitigen Eingang in einer Zweigstelle des Landesamtes gewahrt.
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
Antrag auf Prüfung der Sachkunde für Pflanzenschutzmittel-Anwender und/oder -Abgeber nach § 3 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
Zur Vorbereitung auf die Prüfung empfehlen wir einen Lehrgangsbesuch. Kurse werden in Thüringen getrennt für die Aufgabenbereiche Händler oder Anwender/Berater von verschiedenen Veranstaltern angeboten. Der mehrtägige Vorbereitungslehrgang ist nicht gleichzusetzen mit einer Fortbildungsveranstaltung im Pflanzenschutz. Eine Übersicht der Lehrgangstermine und Veranstalter für Thüringen findet sich auf den Thüringen-Seiten von ISIP.
Für die Teilnahme an einem Lehrgang ist eine separate Anmeldung beim jeweiligen Veranstalter erforderlich. Es fallen hierfür zusätzliche Kosten an.
Bis zum Beginn der Prüfung kann der Teilnehmer jederzeit durch schriftliche Erklärung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Es wird allerdings um rechtzeitige Absage gebeten, damit der Prüfungsplatz noch anderweitig vergeben werden kann. Falls der Teilnehmer aus wichtigen Gründen (z. B. Unfall und plötzliche Erkrankung) nicht zu Prüfung erscheinen kann, muss eine schriftliche Erklärung umgehend nachgereicht werden. Die Prüfung gilt in diesen Fällen als nicht abgelegt. Meldet sich ein Prüfling vor dem Prüfungstag nicht ab und versäumt ohne hinreichende schriftliche Begründung Prüfungsteile ganz oder teilweise, so gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
Im Falle des Nichtbestehens ist die Wiederholung der Prüfung nach Maßgabe des § 4 (9, 10) PflSchSachkV möglich. Eine erneute Anmeldung ist erforderlich.
Nach erfolgreich bestandener Prüfung und vor Aufnahme der sachkundepflichtigen Tätigkeit sollte zeitnah unter Zeugnisvorlage der Pflanzenschutz-Sachkundenachweis im Scheckkartenformat beantragt werden, denn nur er gilt als Nachweis der Sachkunde. Weiterhin muss jeder Sachkundige regelmäßig jeweils innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren ab Ausstellung des Sachkundenachweises an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung teilnehmen um seine Sachkunde aufrecht zu erhalten.
Bitte beachten: Die Kartenausstellung erfolgt automatisch nach einer bestandenen Sachkundeprüfung!
Bundesweit wird der Antrag unter www.pflanzenschutz-skn.de direkt über das Internet gestellt. Das Prüfungszeugnis kann dem Online-Antrag in digitaler Form hinzugefügt werden.
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
23.10.2020
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Die Erhebung der personenbezogenen Daten geschieht ausschließlich zum Zwecke der Prüfungsorganisation, der Zeugniserstellung, der Verwaltung und zur Gebührenabrechnung. Sie unterliegen dem Datenschutz. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut |
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Telefon | |
Fax | +49 361 574198-140 |
WWW | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |