Antrag auf Änderung eines geförderten Vorhabens aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" stellen
Sie müssen Änderungen bei Förderprojekten zur Medien- und Meinungsfreiheit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mitteilen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit beantragen.
Wenn sich bei der bewilligten Förderung Änderungen ergeben, müssen Sie diese dem BMZ mitteilen. Zu diesen Änderungen gehören zum Beispiel:
- inhaltliche Änderung,
- Änderung der Projektlaufzeit,
- finanzielle Aufstockung,
- Fördermittelreduzierung,
- Umwidmung eines Einzelansatzes innerhalb des Finanzierungsplans sowie
- Mittelübertragung.
Die Änderung der Förderung der Medien- und Meinungsfreiheit können Sie schriftlich per Post oder online mitteilen.
Änderung per Post mitteilen:
- Sie besprechen den Änderungsbedarf mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
-
Sie schicken Ihren Antrag zusammen mit
- einer Begründung der Änderung,
- einer Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens und
- gegebenenfalls dem neuen Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Bei einer Anerkennung der Änderung erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung per Post.
-
Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ eine
- Auszahlung oder
- Rückforderung.
Änderung online mitteilen:
- Sie besprechen den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
- Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie das Formular online aus.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Bei einer Anerkennung der Änderung erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung.
-
Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach der Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ eine
- Auszahlung oder
- Rückforderung.
- Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.
- Antrag
- Begründung der Änderung
- Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
- Neuer Finanzierungsplan (außer bei rein inhaltlichen Änderungen)
Es fallen keine Kosten an.
Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr.
Verwendungsnachweise müssen Sie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) spätestens im September des Folgejahres vorlegen.
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Monate
Links
- Bundeshaushalt, aktueller Haushaltsplan, Einzelplan 23, Kapitel 2301, Titel 68705
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO): Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
10.11.2023
Zuständige Stellen
Stelle | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat 413 - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 228 9953510-3145 |
WWW | Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 – 17:00 Uhr Dienstag 09:00 – 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 – 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 17:00 Uhr Freitag 09:00 – 17:00 Uhr |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |