Zum Inhalt springen
Serviceportal

Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen für Messgeräte beantragen

Wenn Ihre Konformitätsbewertungsstelle für Messgeräte anerkannt und akkreditiert ist, kann sie ihre Arbeit aufnehmen.

Leistungsbeschreibung

Eine Konformitätsbewertungsstelle (KBS), die die Übereinstimmung von Messgeräten mit den wesentlichen Anforderungen bewerten will, bedarf der Anerkennung (anerkannte Konformitätsbewertungsstelle). 

Die Anerkennung erfolgt, wenn die Konformitätsbewertungsstelle 

  • dies beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) schriftlich (auch per E-Mail möglich) beantragt  und
  • sie für die Tätigkeiten akkreditiert ist.

Eine KBS muss nachweisen, dass sie die Kompetenz besitzt, das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Diese sogenannte Akkreditierung erfolgt durch die DAkkS (die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH).

Konformitätsbewertungsstellen (KBS) können die Anerkennung erlangen, indem sie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Akkreditierungsurkunde vorlegen. 

  • Die Beantragung auf Anerkennung können Sie per Brief oder E-Mail stellen.
  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alles an das BMWK.

Sie erhalten einen Bescheid.

Die Konformitätsbewertungsstelle (KBS) ist für ihre Tätigkeiten akkreditiert.

  • Beschreibung der Konformitätsbewertungstätigkeiten und der Messgerätearten, für die sie Kompetenz beansprucht
  • Akkreditierungsurkunde im Original oder in Kopie/pdf, die von einer nationalen Akkreditierungsstelle ausgestellt wurde und in der die Akkreditierungsstelle bescheinigt, dass die Konformitätsbewertungsstelle die Anforderungen des § 15 Mess- und Eichgesetz erfüllt

Es fallen für Sie keine Kosten an. 

Für Sie fallen grundsätzlich keine Fristen an. Die Anerkennung wird befristet ausgesprochen. Ein Antrag auf Verlängerung muss rechtzeitig vor Ablauf der Frist gestellt werden, um einen lückenlosen Übergang zu gewährleisten.

Die Prüfung des Antrags auf Anerkennung dauert in der Regel 4 Wochen.

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

  • Widerspruch. 

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare: nein 
Onlineverfahren möglich: nein 
Schriftform erforderlich: nein 
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

03.11.2022

Zuständige Stellen

Scharnhorststraße 34-37 10115 Berlin, Stadt


Stelle

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin, Stadt

Telefon

+49 30 18615-0

Fax

+49 30 18615-7010

E-Mail

poststelle@bmwk.bund.de

E-Mail

info@bmwk.bund.de

WWW

Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

WWW

Einheitliche Ansprechpartner

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

11019 Berlin, Stadt


Stelle

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

11019 Berlin, Stadt

Telefon

+49 30 18615-0

Fax

+49 30 18615-7010

E-Mail

poststelle@bmwk.bund.de

E-Mail

info@bmwk.bund.de

WWW

Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

WWW

Einheitliche Ansprechpartner

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Villemombler Straße 76 53123 Bonn, Stadt


Stelle

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Villemombler Straße 76
53123 Bonn, Stadt

Telefon

+49 30 18615-0

Fax

+49 30 18615-7010

E-Mail

poststelle@bmwk.bund.de

E-Mail

info@bmwk.bund.de

WWW

Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

WWW

Einheitliche Ansprechpartner

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Messwesen (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
11019 Berlin, Stadt

Telefon

+49 30 18615-0

E-Mail

Messwesen@bmwk.bund.de

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein