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Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft beantragen

Sie wollen Ihre Berufsausübungsgesellschaft anerkennen lassen? Informieren Sie sich hier, was Sie beachten müssen.

Leistungsbeschreibung

Die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft müssen Sie bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen

Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft bei der zuständigen Steuerberaterkammer stellen.

Für die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft ist die Steuerberaterkammer zuständig, in deren Kammerbezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat.

  • Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Satzung
  • Bestätigung der Gesellschafter, dass die Anteile an der Gesellschaft nicht für Rechnung eines Dritten gehalten werden
  • Mit dem Antrag ist eine Erklärung einzureichen, dass sich die Berufsausübungsgesellschaft nicht in Vermögensverfall befindet
  • Mit dem Antrag ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen oder eine vorläufige Deckungszusage vorzulegen

Gebühr: EUR 600,00

keine

Thüringer Finanzministerium

03.01.2024

Steuerberaterkammer Thüringen

Zuständige Stellen

.
Stelle

Steuerberaterkammer Thüringen
Kartäuserstraße 27a
99084 Erfurt

Telefon

0361 57692-0

Fax

0361 57692-19

E-Mail

info@stbk-thueringen.de

WWW

Website der Steuerberaterkammer Thüringen

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 14:30 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleS-Finanzzentrum

StraßenbahnLinie 2 zur EGA

Parkplatz

Parkplatzlinks neben der Kammergeschäftsstelle

Parkplätze: 2

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Downloads

Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft - (Thüringen)