Zum Inhalt springen
Serviceportal

Amtsblatt Veröffentlichung

Amtsblätter werden von den Kommunen herausgegeben, um Satzungen und gesetzlich vorgeschriebene amtliche Mitteilungen öffentlich bekanntzumachen und über sonstige amtliche Mitteilungen zu informieren.

Leistungsbeschreibung

Rechtsnormen (Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie verkündet, das heißt öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer. Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung oder in kleineren Gemeinden durch Anschlag an einer Verkündungstafel vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune, Hinweise auf Veranstaltungen und Anzeigen enthalten.

An die jeweilige Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder den jeweiligen Landkreis.

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

28.12.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 1020 Kommunikation, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Kornmarkt 12
07545 Gera

Das Aufgabenfeld der Abteilung Kommunikation, Presse und Öffentlichkeitsarbeit in der Stadtverwaltung Gera ist sehr vielfältig. Wir beraten die Verwaltungsspitze sowie die Fachdienste in presse- und öffentlichkeitsrelevanten Fragen und informieren die Medien über kommunale Anliegen. Zudem geben wir regelmäßig öffentliche Bekanntmachungen heraus und verfassen redaktionelle Beiträge für das Geraer Wochenmagazin. Broschüren werden außerdem von den Mitarbeitern des Fachdienstes vermarktet.

Wir sorgen ebenfalls dafür, dass der Online-Auftritt der Stadt immer auf den neuesten Stand gebracht wird.

Journalisten erhalten bei Anfragen zur Stadt Gera gerne Auskunft. Wir versuchen, Ihre Belange schnellstmöglich zu bearbeiten. Zudem können Sie sich in unseren Medienverteiler aufnehmen lassen und sind somit immer bestens informiert.

Telefon

0365 8381020

Fax

0365 838-1005

E-Mail

kommunikation@gera.de

WWW

Abteilung Kommunikation

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSorge Markt

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkhaus am UCI

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja