Als Inhaber einer Pilotenlizenz den Wechsel der zuständigen Behörde (Transfer IN) beantragen
Sie möchten die Zuständigkeit über Ihre europäische Pilotenlizenz oder Ihre medizinische Akte an das Luftfahrt-Bundesamt übertragen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Transfer IN beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Als Inhaberin oder Inhaber eines europäischen Tauglichkeitszeugnisses können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Folgendes beantragen:
- einen Transfer IN, also die Übertragung Ihrer medizinischen Akte, sowie
- den Transfer IN bestimmter europäischer Pilotenlizenzen
Das LBA stell nur Transfer IN von Pilotenlizenzen für ATPL, CPL, MPL oder PPL mit Instrumentenflugberechtigung aus.
Für eine andere Lizenzen wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Landesluftfahrtbehörde beziehungsweise Einrichtung.
Die medizinischen Akten werden immer an das LBA übertragen. Sie können diese unabhängig vom Zuständigkeitsbereich der Pilotenlizenzen beim LBA beantragen.
Anträge im Zusammenhang mit dem Tauglichkeitszeugnis können Sie online stellen und anschließend online oder per Post oder Fax versenden.
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und öffnen Sie den Online-Antrag. Das Onlineformular leitet Sie durch die erforderlichen Angaben und Nachweise.
- Füllen Sie den Antrag online aus. Laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den Antrag ausdrucken und per Post oder per Fax an das Luftfahrt-Bundesamt senden.
- Das Luftfahrt-Bundesamt prüft Ihren Antrag.
- Nach der Bearbeitung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
- Zahlen Sie die Gebühren.
Allgemeine Voraussetzungen:
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses und von Pilotenlizenzen
-
Sie sind
- eine natürliche Person aus Inland, EU-Staat, Drittstaat oder
- eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat
- mindestens 17 Jahre alt.
Beim Transfer IN für medizinische Akte und der Pilotenlizenzen:
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Sie besitzen eine Pilotenlizenz, dessen höchstes Recht folgenden Lizenzen entspricht:
- ATPL – Lizenz für Verkehrspiloten und Verkehrspilotinnen
- CPL mit ATPL Theory Credit
- CPL – Lizenz für Berufspiloten und Berufspilotinnen
- MPL – Lizenz für Piloten und Pilotinnen in mehrköpfigen Flugbesatzungen
- PPL/IR - Privatpilotenlizenz mit Instrumentenflugberechtigung
Beim Transfer IN für medizinische Akte:
- Sie besitzen eine Pilotenlizenz, dessen höchstes Recht folgenden Lizenzen entspricht:
- PPL/IR – Privatpilotenlizenzen mit Instrumentenflugberechtigung
- sonstige Lizenzen
- Angaben zur Person, beispielsweise zu Strafsachen
für Übertragung der Pilotenlizenzen:
- Kopie aller aktuellen ausländischen Lizenzen (Vorder- und Rückseite), die übertragen werden sollen
- Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses gemäß Teil-MED
für Übertragung der medizinischen Akte:
- Kopie der ausländischen Lizenz mit höchsten Rechten (Vorder- und Rückseite)
Unterlagen, die bei Vertretung erforderlich sind:
- Nachweis der Vollmacht
- Ausgefülltes Formular zur Erklärung zum Transfer IN; nicht notwendig, wenn Sie ausschließlich die medizinische Akte an das LBA übertragen
Offlineversand:
- zusätzliche Nachweise, zum Beispiel Meldebescheinigung oder äquivalente Dokumente, die eine Meldeadresse nachweisen
Gebühr für eine transferierte Lizenz. Die Gebühr fällt pro erteilte Lizenz an. Die Kosten für den Transfer IN der medizinischen Akte fallen zusätzlich an.
Gebühr: EUR 60,00 - 70,00
https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/BJNR003460984.html
Gebühr für die Ausstellung eines neuen Tauglichkeitszeugnisses als Ergebnis des Transfers der medizinischen Akte an das LBA
Gebühr: EUR 35,00
https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/BJNR003460984.html
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer: 6 - 9 Monate
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Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
17.11.2023
Zuständige Stellen
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA) |
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Telefon | |
Fax | +49 531 2355-9099 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4 |
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aircrew@lba.de | |
Post-L4@lba.de | |
LizenzenL4@lba.de | |
changeofstate@LBA.de | |
Öffnungszeiten | nach Vereinbarung |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 6 |
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Telefon | |
Fax | +49 531 23554699 |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |