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Änderung Ihres Förderantrags für Projekte zur Förderung der Sozialstruktur in Partnerländern beantragen

Sie erhalten für ein Sozialstrukturförderungs-Projekt Zuwendungen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)? Dann müssen Sie sich außerplanmäßige Änderungen im Projektverlauf vom BMZ bewilligen lassen.

Leistungsbeschreibung

Das BMZ muss sämtliche Änderungen bewilligen, die

  • Inhalt,
  • Partnerinnen und Partner,
  • Personal,
  • Dauer oder
  • Finanzierung

des Projekts betreffen.

Stellen Sie dafür einen Änderungs- beziehungsweise Aufstockungsantrag an das BMZ.

In folgenden Fällen müssen Sie einen Änderungsantrag stellen:

  • kommt zu wesentlichen Änderungen in der Projektkonzeption.
  • Im Projektverlauf beenden Sie die Zusammenarbeit mit einer Partnerin oder einem Partner vorzeitig.
  • Sie möchten mit einer neuen Partnerin oder einem neuen Partner zusammenarbeiten, die oder der nicht im ursprünglichen Projektantrag angegebenen ist.
  • Ihr Projektpersonal weicht vom bewilligten Stellenplan ab.
  • Das Projekt dauert länger als bewilligt.
  • Beim Umwidmen eines Einzelansatzes. Beispielsweise möchten Sie für Bildungsmaßnahmen bewilligte Mittel stattdessen für Baumaßnahmen einsetzen. Ein Änderungsantrag ist dann nötig, wenn die Ausgaben für einen Einzelansatz mindestens 30 Prozent über dem bewilligten Betrag liegen.
  • Die tatsächliche Mittelübertragung weicht von der Mittelübertragung ab, die Sie im Zwischennachweis angegeben haben.
  • Die im Finanzierungsplan veranschlagten Ausgaben verringern sich.

Einen Aufstockungsantrag können Sie stellen, wenn sich die im Finanzierungsplan veranschlagten Ausgaben und die im Zuwendungsbescheid bewilligten Ausgaben erhöhen.

In Ihrem Änderungs- beziehungsweise Aufstockungsantrag geben Sie an, um welche Änderung es sich handelt und fügen nötige Unterlagen an.

Ihren Änderungsantrag für ein Projekt der Sozialstrukturförderung können Sie online über das Bundesportal oder formlos per E-Mail oder Post stellen.

Änderungsantrag online über das Bundesportal einreichen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
  • Gegebenenfalls kontaktiert das BMZ das Auswärtige Amt zur Prüfung der außenpolitischen Unbedenklichkeit.
  • Das BMZ meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden.
  • Das BMZ teilt Ihnen per Bescheid mit, ob Ihr Antrag bewilligt wird.

Änderungsantrag per E-Mail oder Post einreichen:

  • Den Antrag können Sie formlos stellen. Er muss eine aussagekräftige Beschreibung der beabsichtigen Änderung enthalten.
  • Senden Sie Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen per E-Mail oder Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
  • Gegebenenfalls kontaktiert das BMZ das Auswärtige Amt zur Prüfung der außenpolitischen Unbedenklichkeit.
  • Das BMZ meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden.
  • Das BMZ teilt Ihnen per Bescheid mit, ob Ihr Antrag bewilligt wird.

Sie erhalten für ein Projekt der Sozialstrukturförderung Zuwendungen vom BMZ.

Die Muster für die erforderlichen Unterlagen finden Sie als Anlagen der Richtlinien für die Förderung:

  • Änderungsantrag
  • bei Änderungen der Projektfinanzierung: Finanzierungsplan (Anlage 2, Muster 3)
  • bei Änderungen der Länder- beziehungsweise Teilprojektaufteilung: Übersicht Länder- bzw. Teilprojektaufteilung (Anlage 2, Muster 4)
  • bei Änderungen des Projektpersonals: Stellenplan (Anlage 2, Muster 5)

Es fallen keine Kosten an.

Aufstockungs- und Änderungsanträge, die keine konzeptionelle Änderung beziehungsweise Änderung der Partnerorganisationen beinhalten, müssen Sie spätestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Änderung vorlegen.

Antragsfrist: 4 Wochen

5 Tage bis 3 Monate

Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

27.10.2023

Zuständige Stellen

Dahlmannstraße 4 53113 Bonn, Stadt


Stelle

Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung
Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 99535-0

Fax

+49 228 99535-3500

E-Mail

poststelle@bmz.bund.de

WWW

Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHeussallee/Museumsmeile

Straßenbahn16, 63, 66, 67, 68

HaltestelleHeussallee/Museumsmeile

Bus610

HaltestelleHeussallee/Museumsmeile

Straßenbahn16, 63, 66, 67, 68

HaltestelleHeussallee/Museumsmeile

Bus610

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

53045 Bonn, Stadt


Stelle

Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung

53045 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 99535-0

Fax

+49 228 99535-3500

E-Mail

poststelle@bmz.bund.de

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Montag: 09:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr
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