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Abschluss eines privaten Lagervertrags für Schaf- und Ziegenfleisch beantragen

Wenn Sie Schaf- oder Ziegenfleisch herstellen oder vertreiben, können Sie während EU-Marktordnungsmaßnahmen eine Beihilfe für das private Einlagern des Fleischs erhalten. Beantragen Sie dazu zunächst die private Lagerhaltung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Leistungsbeschreibung

Die Europäische Union (EU) kann landwirtschaftliche Marktpreise stützen, indem sie Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Schaf- oder Ziegenfleisch gewährt. Das kann Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer in Krisen des Schaf- oder Ziegenfleischsektors unterstützen.

Erst wenn die EU-Kommission eine entsprechende Marktordnungsmaßnahme veröffentlicht, können Sie als Händlerin, Händler oder Herstellbetrieb von Schaf- oder Ziegenfleisch bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den Abschluss eines Lagervertrags zur privaten Lagerhaltung beantragen. Die Lagerung über vertraglich vereinbarte Zeiträume entlastet die Märkte und stabilisiert die Preise.

Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Zunächst muss die Europäische Union während einer Krise des Schaf- oder Ziegenfleischsektors eine entsprechende Hilfsmaßnahme starten und dazu eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen. Anschließend können Sie den Abschluss eines Lagervertrags zur privaten Lagerhaltung von Schaf- oder Ziegenfleisch online, per E-Mail oder Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Private Lagerhaltung online beantragen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wird.
  • Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Die BLE sendet Ihnen
    • einen Lagervertrag oder
    • eine Ablehnung.

Private Lagerhaltung per E-Mail oder Post beantragen:

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Bekanntmachung der EU gibt.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus.
  • Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder Post an die BLE.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Die BLE sendet Ihnen
    • einen Lagervertrag oder
    • eine Ablehnung.

Nach Ablauf der vertraglichen Lagerzeit können Sie einen Antrag auf Gewährung der Beihilfe stellen.

Die Voraussetzungen für den Abschluss eines Lagervertrags für Schaf- und Ziegenfleisch können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

  • Antrag
  • Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gegebenenfalls von Ihnen benötigt, können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Es fallen keine Kosten an.

Antragsfrist: Die Fristen finden Sie in der Bekanntmachung.

Widerspruchsfrist: 4 Wochen

Die Bearbeitungsdauer können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)


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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

04.10.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 513
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 6845-3463
(Frau Gizewski)

Telefon

+49 228 6845-3431
(Herr Unger)

Fax

+49 22899 6845-3962

E-Mail

513@ble.de

WWW

Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

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Telefonsprechzeiten: 

Montag: 9:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag: 9:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 bis 16:00 Uhr 

Freitag: 9:00 bis 16:00 Uhr 

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein