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Abschluss eines Lagervertrages von Käse beantragen

Wenn Sie Käse herstellen oder vertreiben, können Sie während Milchkrisen eine Beihilfe für das private Einlagern erhalten. Beantragen Sie dazu den Abschluss eines Vertrags zur privaten Lagerhaltung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Leistungsbeschreibung

Die Europäische Union (EU) kann landwirtschaftliche Marktpreise stützen, indem sie Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Käse gewährt. Das kann Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer in Krisen des Milchsektors unterstützen. 

Bevor Sie die Beihilfe beantragen können, müssen Sie einen Lagervertrag abschließen. Erst wenn die EU-Kommission eine entsprechende Marktordnungsmaßnahme veröffentlicht, können Sie als Händlerin, Händler oder Herstellbetrieb von Käse bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den Abschluss eines Lagervertrags zur privaten Lagerhaltung beantragen. Die Lagerung über vertraglich vereinbarte Zeiträume soll die Märkte entlasten und die Preise stabilisieren.
Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Zunächst muss die Europäische Union während einer Milchkrise eine entsprechende Hilfsmaßnahme starten und dazu eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen. Anschließend können Sie den Abschluss eines Lagervertrags zur privaten Lagerhaltung von Käse online, per E-Mail oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Private Lagerhaltung online beantragen:

  • Rufen den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wird. 
  • Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Die BLE sendet Ihnen
  • einen Lagervertrag oder
  • eine Ablehnung.

Private Lagerhaltung per E-Mail oder Post beantragen: 

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Bekanntmachung der EU gibt.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus.
  • Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder Post an die BLE.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Die BLE sendet Ihnen
    • einen Lagervertrag oder
    • eine Ablehnung.

Nach Ablauf der vertraglichen Lagerzeit können Sie einen Antrag auf Gewährung der Beihilfe stellen. 
 

Die Voraussetzungen für den Abschluss eines Lagervertrags für Käse können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

  • Antrag
  • Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gegebenenfalls von Ihnen benötigt, können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Es fallen keine Kosten an.

Antragsfrist: Die Fristen finden Sie in der Bekanntmachung.

Widerspruchsfrist: 4 Wochen

Die Bearbeitungsdauer können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

04.10.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 513
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 6845-3463
(Frau Gizewski)

Telefon

+49 228 6845-3431
(Herr Unger)

Fax

+49 22899 6845-3962

E-Mail

513@ble.de

WWW

Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Öffnungszeiten

Telefonsprechzeiten: 

Montag: 9:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag: 9:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 bis 16:00 Uhr 

Freitag: 9:00 bis 16:00 Uhr 

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein