Abmelden von Unternehmen oder selbstständiger Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau
Wenn Sie Ihr land- und forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Unternehmen einstellen, müssen Sie dies der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau melden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist der zuständige Unfallversicherungsträger der Unternehmen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und des Gartenbaus.
Wenn Sie Ihr Unternehmen einstellen, müssen Sie die SVLFG als zuständigen Unfallversicherungsträger informieren.
Mit der Einstellung endet die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung.
Sie können die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau formlos über das Serviceportal sowie per Post, E-Mail, Telefon oder Fax informieren:
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Informieren Sie die SVLFG über den Zeitpunkt des Betriebsendes Ihres Unternehmens oder Ihrer selbständigen land- und forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Tätigkeit
- Fügen Sie gegebenenfalls die passenden erforderlichen Unterlagen hinzu.
- Sollten noch Fragen zur Änderung bestehen, wendet sich die SVLFG nach der Mitteilung an Sie oder Ihr Unternehmen.
- Sie erhalten nach der Bearbeitung eine Mitteilung von der SVLFG.
Wenn Sie die Abmeldung online vornehmen wollen:
- Rufen Sie das SVLFG-Serviceportal auf.
- Füllen Sie das Abmeldeformular vollständig aus und schicken Sie es über das Serviceportal ab.
Es besteht eine Meldepflicht, wenn Sie Ihr land- und forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Unternehmen einstellen.
- gegebenenfalls Gewerbeabmeldung oder Handelsregisterauszug
- Im Einzelfall fordert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau weitere Unterlagen an.
Es fallen für die Abmeldung keine Kosten für Sie an.
Antragsfrist: 4 Wochen
Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Wochen
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Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid des Unfallversicherungsträgers. - Klage vor dem Sozialgericht
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
29.03.2022
Unternehmen oder selbständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau abmelden
Zuständige Stellen
Weißensteinstraße 70-72 34131 Kassel, documenta-Stadt
Stelle | Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) |
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Telefon | +49 561 785-0 |
Fax | +49 561 785219006 |
WWW | Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) |
De-Mail | |
Öffnungszeiten |
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
|
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
34105 Kassel, documenta-Stadt
Stelle | Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) |
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Telefon | +49 561 785-0 |
Fax | +49 561 785219006 |
WWW | Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) |
De-Mail | |
Öffnungszeiten |
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
|
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) |
---|---|
Telefon | +49 561 785-0 |
WWW | |
De-Mail | |
Öffnungszeiten |
Anrufzeiten
|
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) |
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Telefon | +49 561 785-0 |
Telefon | +49 561 785-0 |
De-Mail | |
Öffnungszeiten |
Anrufzeiten
|
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |