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Abmarkung Durchführung

Sie möchten die Abmarkung von Grenzpunkten in der Örtlichkeit veranlassen? Dazu ist es notwendig, eine Liegenschaftsvermessung mit Abmarkung bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Leistungsbeschreibung

Durch die Abmarkung kann ein Grenzpunkt durch ein örtlich erkennbares Grenzzeichen dauerhaft markiert werden. Die Abmarkung ist Bestandteil einer hoheitlichen Liegenschaftsvermessung deren Ergebnis in den Nachweis des Liegenschaftskatasters übernommen wird.

Weitere Informationen sind auf der Internet-Seite des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zu finden:

Gliederung in folgende Hauptverfahrensschritte:

1. Antragstellung

2. Prüfung der Unterlagen (u. a. der Antragsberechtigung) durch die Vermessungsstelle

3. Vorbereitung der Vermessungsleistung durch die Vermessungsstelle

4. Ausführung der örtlichen Vermessungsleistung durch die Vermessungsstelle:

   a) Wiederherstellung oder Feststellung von Grenzpunkten

   b) Abmarkung der Grenzpunkte

   c) Anhörung der Verfahrensbeteiligten (z. B. Eigentümer der betroffenen Flurstücke) und Aufnahme der Grenzniederschrift mit Skizze, ggf. Aufnahme eines Grenzfeststellungsvertrages

6. Bekanntgabe der Verwaltungsakte an die Beteiligten durch schriftlichen Bescheid oder Offenlegung durch die Vermessungsstelle

7. Abgabe der Vermessungsergebnisse an das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zur Übernahme in das Liegenschaftskataster nach Ablauf von   Rechtsbehelfsfristen

8. Kostenentscheidung der Vermessungsstelle für die Leistung der Vorbereitung und für die Vermessungsleistung

9. Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster durch das TLBG

10. Erteilung der Kostenentscheidung durch das TLBG für die Übernahme der Liegenschaftsvermessung in das Liegenschaftskataster

Liegenschaftsvermessungen mit Abmarkung für z. B. private Antragsteller, kommunale Körperschaften und Träger der Bundesverwaltung werden ausschließlich von den für das Gebiet des Freistaates Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) ausgeführt, welche hierzu auch beratend zur Verfügung stehen. Weitere Informationen können auch von den Ansprechpartnern in den jeweiligen Katasterbereichen des TLBG (siehe auch Angaben unter "Zuständige Stelle") erteilt werden, hier werden auch Liegenschaftsvermessungen für Träger der unmittelbaren Landesverwaltung und der Landesforstanstalt ausgeführt.

Eine ÖbVI-Übersicht ist nachfolgend unter "Zusätzliche Kontaktverzeichnisse zum Download" (-> PDF "Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen") zu finden:
 

Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:

 - > Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)

 - > Angaben zum betroffenen Flurstück (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, ggf. postalische Anschrift)

 - > Für den Fall, dass der Antragsteller nicht zugleich Kostenschuldner sein sollte, eine formlose Bestätigung zur Übernahme der Kosten

 - > Zustimmung des Grundstückseigentümers, wenn er nicht selbst Antragsteller ist

Die Kosten (Gebühren) für die Liegenschaftsvermessung mit Abmarkung richten sich nach dem Kostenverzeichnis zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) - Gegenstand: Gebühren für die Vorbereitung, für die Vermessungsleistungen und für die Übernahme. Die Gebührenhöhe richtet sich u. a. nach der Größe der Vermessungsfläche, dem Bodenrichtwert pro m², der Anzahl der anzusetzenden Grenzpunkte, der zu vermessenden Grenzlängen und der Anzahl der ggf. erwünschten Abmarkungen.

- > keine

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der beantragten Leistung. Genauere Angaben sind über die jeweils zuständigen Vermessungsstellen zu erhalten.

Ja, da Verwaltungsakte gesetzt werden, ist ein Rechtsbehelf in einer bestimmten Frist möglich.

Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)

TLBG - R 2.2

17.01.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Zweigstelle Zeulenroda-Triebes
Heinrich-Heine-Straße 41
07937 Zeulenroda-Triebes

Telefon

0361 574166-0

Fax

0361 574166-299

E-Mail

poststelle.zeulenroda-triebes@tlbg.thueringen.de

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Übersicht Standorte des TLBG

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Internet-Startseite TLBG

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Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr

und nach Vereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleZeulenroda Reimannschule, Zeulenroda-Triebes

BusLinie 24, 30, 35, 36, 45

Parkplatz

ParkplatzBesucherparkplatz

Parkplätze: 4

Gebühren: Nein

ParkplatzÖffentliche Parkflächen in der Heinrich-Heine-Straße

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja