Abfallgebühren
Hier erhalten Sie Informationen zu kommunalen Abfallgebühren.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur Abfallentsorgung erhebt der Landkreis/die kreisfreie Stadt zur Deckung der Kosten Gebühren.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe
- die Abfallberatung
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Auskünfte erteilen die Landkreise/kreisfreien Städte bzw. die von ihnen beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt GeraFür die Abfallgebühren ist in Gera der Fachdienst Umwelt bzw. der Abfallwirtschaftszweckverband (AWV) Ostthüringen zuständig. Nähere Informationen zum AWV finden Sie unter http://www.awv-ot.de/.
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Zuständige Stellen
Stelle | Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen |
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Telefon | |
WWW | |
Öffnungszeiten | Dienstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Service-Telefon Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr - 17.00 Uhr Freitag von 8.00 Uhr - 15.00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHauptbahnhof Gera |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |