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20. Dez. 2024

Stadt Gera beschließt neue Hebesatzsatzung

Hebesätze bleiben ab 1. Januar 2025 unverändert

Taschenrechner und herum Miniaturholzhäuser. © DESIGN ARTS / stock.adobe.com

In seiner letzten Sitzung des Jahres hat der Geraer Stadtrat einstimmig die Neufassung der Hebesatzsatzung beschlossen, wobei der Stadtrat der Stadt Gera bereits mit dem Beschluss zum Haushaltsplan für 2025 in der Sitzung vom 13. November 2024 vorgegeben hatte, dass die Hebesätze für 2025 – anders als in vielen anderen Kommunen, in denen die Hebesätze steigen – in Gera unverändert bleiben. Da die bisherige Steuerregelung auf veralteten Bewertungsmaßstäben beruhte und zum 31. Dezember 2024 ausläuft, war dieser Schritt notwendig, um eine rechtssichere Steuererhebung ab dem kommenden Jahr zu gewährleisten.

Die Mitglieder des Stadtrats werden gemeinsam mit der Stadtverwaltung im ersten Halbjahr 2025 das Aufkommen aller kommunalen Steuereinnahmen bewerten und deren Höhe ggf. neu festlegen. Weiterreichende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Gera unter https://www.gera.de/verwaltung-buergerservice/stadtverwaltung/haushalt-und-finanzen/steuern/information-zur-grundsteuerreform