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09. Aug. 2024

Neuwahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses der Stadt Gera

Frist zur Einreichung des Vorschlages zur Besetzung des Jugendhilfeausschusses wird verlängert

In Ziff. 1 der im Amtsblatt der Stadt Gera Nr. 23/24 vom 31. Mai 2024 wurden die in der Stadt Gera anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, die im Bereich des öffentlichen Trägers tätig sind, gem. § 4 Abs. 3 ThürKJHAG gebeten, einen untereinander abgestimmten Vorschlag für zwei Fünftel des Jugendhilfeausschusses schriftlich an die Stadt Gera einzureichen. Als Einreichungsfrist wurde Freitag, der 9. August 2024, gesetzt.

Diese Frist wird hiermit verlängert bis

Freitag, den 30. August 2024.

Für Rückfragen steht das Jugendamt zur Verfügung.


Gera, den 9. August 2024

Kurt Dannenberg

Oberbürgermeister