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15. Aug. 2024

Interessenbekundung: Beirat für Menschen mit Behinderungen Stadt Gera

Die Stadtverwaltung Gera sucht engagierte Personen zur Teilnahme am neuen Beirat für Menschen mit Behinderungen.

Rollstuhlfahrerin. © stock.adobe.com
Rollstuhlfahrerin

Mit Verweis auf den § 22 des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, können kreisfreie Städte einen Beirat für Menschen mit Behinderungen etablieren.

Dieser Beirat für Menschen mit Behinderungen soll sich aus maximal 15 stimmberechtigten Mitgliedern zusammensetzen. Die Mitglieder sollten vorzugsweise selbst von einer Behinderung betroffen bzw. Vertreter einer Person mit einer Behinderung sein.

Durch den Beirat soll die Förderung der Inklusion, die Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und die Verbesserung der Lebensbedingungen der Betroffenen verstärkt werden.

Die Interessenbekundung ist daher eine Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft für die Stadt Gera mitzuwirken. Die frühzeitige Einbeziehung behinderter Menschen in Entscheidungsprozesse und die Nutzung deren kompetenten Wissenspotentiale ist eine wichtige Ressource für die Stadt, denn wer, wenn nicht die Betroffenen beziehungsweise deren Vertreter selbst sind geeignet, sich für die Wahrung der Interessen von Menschen mit Behinderungen unserer Stadt einzusetzen.

Mit einer formlosen Interessenbekundung oder einem Motivationsschreiben können sich Interessierte als stimmberechtigtes Mitglied für den Beirat für Menschen mit Behinderungen bewerben.


Folgende Angaben sind erforderlich:

-           Name, Vorname

-           Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail)

-           Institution - Befürwortung der Institution - jede Institution kann zwei Vorschläge einreichen

-           Angabe, ob sie selbst betroffen von einer Behinderung oder ob sie eine Vertretung für Menschen mit Behinderungen sind

-           Wohnort in Gera


Die Interessenbekundung ist bis zum 28. August 2024 an folgende Adresse zu richten:

Stadtverwaltung Gera

Behindertenbeauftragte

Frau Sandra Kadelbach

Kornmarkt 12

07545 Gera


Ein unabhängiges Gremium wird dann die Eingänge prüfen und die entsprechenden Vorschläge dem Stadtrat der Stadt Gera zur Beschlussfassung vorlegen. Im Anschluss werden die bestätigten stimmberechtigten Mitglieder zu eine konstituierenden Sitzung eingeladen.

Ehrenamtszentrale

. © Stadt Gera

Ansprechpartner/innen

Frau Sandra Kadelbach

Behindertenbeauftragte

. © Stadt Gera

Kornmarkt 7, Ehrenamtszentrale

E-Mailbehindertenbeauftragte@gera.de
Tel.0365 838 - 1073
Fax0365 838 - 1075