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23. Jan. 2025

Feierliche Verabschiedung und Neuberufung im Denkmalbeirat der Stadt Gera

Zwölf Menschen mit Blumen und Urkunden in den Händen. © Stadt Gera

Im Rathaussaal der Stadt Gera fand am Montag (20. Januar 2025) die feierliche Verabschiedung von drei scheidenden Mitgliedern des Denkmalbeirates sowie die Neu- und Wiederberufung von insgesamt neun Mitgliedern statt. Baudezernent Michael Sonntag ehrte gemeinsam mit Laura Kreisel, Leiterin der Unteren Denkmalschutzbehörde, die engagierten Bürgerinnen und Bürger mit der feierlichen Überreichung der Urkunden. Besonders gewürdigt wurde das langjährige Engagement der scheidenden Mitglieder: Frau Leucht war seit der Gründung des Denkmalbeirates im Jahr 1999 ein ständiges Mitglied, während Herr Geipel und Herr Bog zwölf Jahre lang wertvolle Beiträge zur Denkmallandschaft in Gera geleistet haben. „Wir danken den scheidenden Mitgliedern für ihre herausragende Arbeit und ihr unermüdliches Engagement in den vergangenen Jahrzehnten. Ihre Expertise und Leidenschaft haben unseren Denkmalbeirat entscheidend geprägt“, so Laura Kreisel.

Die Leiterin der Unteren Denkmalschutzbehörde blickt optimistisch auf die kommenden Herausforderungen und Projekte, die in der neuen Amtszeit gemeinsam angegangen werden sollen. „Der Denkmalbeirat ist ein wichtiges Gremium, um Denkmalthemen konstruktiv zu diskutieren und Anliegen aus der Bevölkerung zu transportieren. Alle Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich auf mehreren Ebenen in unserer Stadt, was für die Denkmalkultur von großer Bedeutung ist“, betonte sie.

Der Denkmalbeirat hat die Aufgabe, die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Umsetzung des Thüringer Denkmalschutzgesetzes zu beraten und zu unterstützen. Er wird zu wichtigen Entscheidungen gehört und ist befugt, Empfehlungen und Anregungen in denkmalfachlichen und denkmalschutzrechtlichen Fragen auszuarbeiten. Zudem berät der Beirat Vereine und Institutionen, die sich für die Denkmalpflege einsetzen. Dem Denkmalbeirat gehören sachverständige Bürger an, die über qualifizierte Kenntnisse in den Fachgebieten Kunstgeschichte, Ur- und Frühgeschichte, Architektur, Städtebau, Restaurierung, Geschichte, Volkskunde sowie Handwerk und Grundeigentum verfügen.