Ansiedlungsvorhaben SungEel
Im Industriegebiet Cretzschwitz möchte das südkoreanische Unternehmen SungEel einen Recyclingpark errichten, in dem ab 2025 Lithium-Ionen-Batterien mechanisch zerlegt und somit für die Kreislaufwirtschaft aufbereitet werden.
In der geplanten Anlage werden die Batterien zerkleinert, in einem Trocknungsprozess von Elektrolyt befreit, gemahlen und die Materialien anschließend auf Grundlage ihrer unterschiedlichen physikalischen Eigenschaften sortiert. Typische Produktfraktionen sind Aluminium-, Kupfer- und Eisenbestandteile sowie die wertstoffhaltige Schwarzmasse. Bei dieser handelt es sich im Wesentlichen um ein Gemisch der Elektrodenaktivmaterialien Graphit und Lithium-Mischoxide, sowie Folienreste. Die Schwarzmasse (auch als Black Masse bezeichnet) kann direkt hydrometallurgisch in einer dafür geeigneten und genehmigten Anlage, welche sich nicht am Standort Cretzschwitz befindet, weiterverarbeitet werden.
Die den Antragsunterlagen beigefügten Fachgutachten untersuchen alle zu erwartenden Einflüsse durch die Anlage auf Mensch und Natur und insbesondere die Einhaltung und Unterschreitung der jeweiligen Immissionsricht- und -grenzwerte. Für die Anlage sind Abgasreinigungseinrichtungen entsprechend geplant. Eine Einleitung von gewerblichem Abwasser in die öffentliche Kanalisation ist nicht vorgesehen. Anfallendes Produktionsabwasser wird gesondert gesammelt und entsorgt.
Die Anlage unterliegt dem Störfallrecht und sieht technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zur Verhinderung und Begrenzung von Störfällen vor.
In den Brandschutznachweisen werden alle bauordnungsrechtlich erforderlichen Maßnahmen des baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes untersucht und definiert.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind Fachbehörden und Institutionen aufgefordert, die Antragsunterlagen zu prüfen und Ihre Fachstellungnahmen abzugeben.
Es handelt sich um ein laufendes Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Erste fachrechtliche Bewertungen und Detaildarstellungen werden im Rahmen der Erörterung der Einwendungen zum Erörterungstermin erfolgen.
1. Ist über die Ansiedlung jetzt schon entschieden?
Nein. Bevor überhaupt eine Entscheidung getroffen werden kann, ist das Ergebnis des BImSchG-Verfahrens abzuwarten, das in diesem Fall vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) in Weimar durchgeführt wird. Nur dann, wenn alle Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen, kann von der Behörde grünes Licht für eine Ansiedlung gegeben werden. Vertragspartner wären hier die Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) sowie die südkoreanische Investorengemeinschaft von SungEel HiTech Europe Kft. und Samsung C&T Deutschland GmbH. Die Stadt Gera selbst ist kein Vertragspartner und ist auch im Genehmigungsprozess nur beteiligte Institution, die Fachbelange prüft und Zuarbeiten leistet.
2. Wird hier ein verkürztes Verfahren angewandt?
Nein. Es handelt sich um ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
Generell ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) festgelegt, dass über den Genehmigungsantrag innerhalb einer Frist von sieben Monaten zu entscheiden ist. Die zuständige Behörde kann die Frist um jeweils drei Monate verlängern, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Prüfung oder aus Gründen, die dem Antragsteller zuzurechnen sind, erforderlich ist. Da es sich im vorliegenden Fall um ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung handelt, ist durch die einzuhaltenden Fristen damit zu rechnen, dass die Verfahrensdauer mindestens sieben Monate dauert.
3. Was genau wird in dem BImSchG-Verfahren alles untersucht?
Das Genehmigungsverfahren ist sehr umfangreich, da die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eine Bündelungswirkung hat. Das heißt, dass in dem Verfahren nicht nur Umweltbelange geprüft werden, sondern auch Fragen zum Baurecht sowie der Erschließung, zum Brandschutz, Störfallrecht oder auch zum Arbeitsschutz. Art und Umfang der Antragsunterlagen sind in Thüringen entsprechend den Vorgaben der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) klar strukturiert und müssen in jedem Verfahren eingehalten werden.
4. Wie wird auf die Sorge der Menschen vor schädlichen Umwelteinflüssen reagiert?
Im Genehmigungsverfahren werden durch Fachbehörden und Gutachter alle Umweltbelange und hier insbesondere der Einfluss von Lärm, Luftschadstoffen und mögliche Auswirkungen auf den Boden geprüft. Sofern sich im Rahmen der Einwendungen neue Sachverhalte ergeben, werden auch diese untersucht. In Auswertung der Fachstellungnahmen und der Einwendungen erfolgt zu jedem Punkt eine fachliche und rechtliche Bewertung.
Dezernat 4000 Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
Anschrift | Amthorstraße 11
07545 Gera |
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Postanschrift | Amthorstraße 11
07545 Gera |
Leitung | Michael Sonntag |
Barrierefreier Zugang | Nein |
bau.umwelt@gera.de |
Hier können Sie den Infoflyer zum Vorhaben herunterladen
Weitere Informationen vom Projektteam der SungEel Recycling Park Thüringen GmbH