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Personenbeförderung – Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) für Krankenfahrten und/oder Schülerfahrten (insbesondere für Wegstreckenzähler und Alarmanlagen)

Sollten Sie ausschließlich Krankenfahrten und/oder Schülerfahrten durchführen, kann von der Pflicht zum Einbau eines Wegstreckenzählers und einer Alarmanlage abgesehen und eine Ausnahmegenehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt erteilt werden.  

Leistungsbeschreibung

Für die Beförderung von Personen mit Mietwagen muss insbesondere ein Wegstreckenzähler und eine Alarmanlage im Kraftfahrzeug verbaut sein.

Sollten Sie ausschließlich Krankenfahrten und/oder Schülerfahrten durchführen, kann von der Pflicht zum Einbau eines Wegstreckenzählers und einer Alarmanlage abgesehen 

und eine Ausnahmegenehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt erteilt werden.

Thüringer Landesverwaltungsamt

Referat 520, Personenbeförderung

Jorge-Semprùn-Platz 4

99423 Weimar

Wir bitten um Übersendung folgender Unterlagen als pdf-Dateien per E-Mail an verkehr@tlvwa.thueringen.de (nicht per Post):

Formloser Antrag mit Begründung (Welche Fahrten wollen Sie durchführen? Bspw. Krankenfahrten/Schülerfahrten)

Auszug aus der Genehmigungsurkunde

Zulassungsbescheinigung Teil I

Das Gebührenverzeichnis zu § 1 PBefGKostV sieht unter III. Nr. 7 eine Rahmengebühr von 25,00 bis 500,00 Euro vor.

Die Gebühren sind abhängig von der Gültigkeitsdauer der Ausnahmegenehmigung (entspricht Fristablauf der Mietwagengenehmigung).

§ 43 Abs. 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

§ 30 Abs. 1 BOKraft (Wegstreckenzähler)

§ 25 Abs. 2 BOKraft (Alarmanlage)

Thüringer Landesverwaltungsamt

07.08.2023

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon

0361 57332-1403

Fax

0361 57332-1462

E-Mail

guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleWeimar Atrium

Bus1, 2, 3, 9

Parkplatz

ParkplatzTiefgarage Atrium

Parkplätze: 840

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja