Kraftfahrzeugzulassung - Verlust oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung (Teil 1) melden und Ersatz beantragen
Bei Verlust oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (früher: Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief) müssen Sie eine neue beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Als Halter/ Eigentümer müssen Sie den Verlust bzw. die Beschädigung Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (ehemals Fahrzeugschein oder -brief) unverzüglich melden und Ersatz beantragen.
Wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
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schriftlicher formgebundener Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde mit der Angabe der Halter- und Fahrzeugdaten
Der Antrag kann auch erst bei der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden. -
gültiger Personalausweis (keine Kopie) des Fahrzeughalters oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes
Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig.
Zusätzlich bei Beschädigung:
- Die beschädigte Zulassungsbescheinigung ist der Zulassungsbehörde vorzulegen. Es wird ein Ersatz ausgestellt.
Zusätzlich bei Verlust:
- den noch vorhandenen Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein)
- Versicherung an Eides Statt (eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung der Zulassungsbehörde ist nicht ausreichend); ggf. Verlusterklärung
Bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei. - Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Hauptuntersuchung (entfällt, wenn die erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
- Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Abgasuntersuchung (entfällt, wenn die erste Abgasuntersuchung noch nicht fällig war sowie bei Fahrzeugen, die nicht der Abgasuntersuchungspflicht unterliegen)
- Prüfprotokoll der letzten noch nicht abgelaufenen Sicherheitsprüfung (wenn vorgeschrieben)
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
27.08.2024
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis |
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Telefon | 0365 838-2470 |
Telefon | 0365 838-2450 |
Fax | 0365 838-2445 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Ansprechpartner/innen
Mitarbeiter/in
E-Mail: kfz-zulassung@gera.de
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Verlusterklärung über die Zulassungsbescheinigung bzw. vorderes oder hinteres Kennzeichen